Deutsche Nationalbibliothek fordert Kopien von Websites ein
Eine neue Verordnung der Bundesregierung verpflichtet Betreiber von Webseiten, Kopien ihres Angebotes bei der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern. Ob auch Blogger kopieren und einreichen müssen, ist noch unklar, ist auf Spiegel Online zu lesen. (Bildnachweis: aboutpixel.de)Unternehmen und Blog-Betreiber müssen der Deutschen Nationalbibliothek ab sofort regelmäßig elektronische Kopien ihrer Internetseiten abliefern. Die so genannte „Pflichtablieferungsverordnung“ werde unverhältnismäßig weit gefasst, kritisierte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder schon vor einem Jahr, als die ersten Pläne bekannt wurden. Die Verordnung ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit rechtskräftig.
„Natürlich soll die Nationalbibliothek wichtige Internet-Publikationen archivieren können“, erklärt der BITKOM. Das sei etwa für die Wissenschaft und zur historischen Dokumentation nützlich. „Aber Web-Autoren dürfen nicht mit übertriebener Bürokratie belastet werden.“ Wenn der Staat bestimmte Internet-Inhalte aufbewahren wolle, müsse er den nötigen Aufwand selbst betreiben. Die Dokumente seien schließlich frei verfügbar. Rohleder: „Mit dieser Verordnung schießt die Bundesregierung nicht nur über ihr ursprüngliches Ziel hinaus, sie hat es ganz offensichtlich völlig aus den Augen verloren.“ Ursprünglich war die Verordnung dazu gedacht, die gesetzlichen Pflichten klar zu begrenzen.
Die geplante Verordnung würde allein die deutschen Unternehmen mit rund 115 Millionen Euro jährlich belasten. Das hat eine Modellrechnung des BITKOM ergeben, die von einer monatlichen Pflichtablieferung der Webseiten ausgeht. Häufig aktualisierte Seiten wie Nachrichtenportale und Blogs könnten einer weitaus intensiveren Meldepflicht unterliegen.
Weitere Infos hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,586036,00.html
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2013.pdf
http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm
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