GEZ: Politiker antworten der AGEV
Die Umstellung der Rundfunkgebühren auf ein gerechtes und geräteunabhängiges Modell ist der Politik bisher nicht gelungen. Im Interesse ihrer Mitglieder hat die AGEV auf die Nachteile für Unternehmen aufmerksam gemacht, die der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verursacht, und die Politiker haben geantwortet. (Bildnachweis: iStockphoto)In der Abkehr vom bisherigen geräteabhängigen Modell sind sich die Landtagsabgeordneten einig, in deren Umsetzung jedoch nicht:
Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag fordert eine allgemeine Medienabgabe, konnte sich aber damit nicht durchsetzen: „Wir hatten vorgeschlagen, die Rundfunkgebühr und damit die Gerätekoppelung durch eine allgemeine Medienabgabe zu ersetzen. Diese Medienabgabe sollte von jedem erwachsenen Bürger mit eigenem Einkommen getragen werden und muss den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voll abdecken“, so Christian Dürr, FDP-Fraktionsvorsitzender. Dennoch hat die Fraktion dem Änderungsvertrag zugestimmt, da das neue Modell eine gerechtere Gebührenerhebung mit weniger Bürokratie verspricht. „Hinzu kommt, dass die erfolgte Abflachung im Verlauf der Beitragsstaffelung bei Betriebsstätten, die die FDP-Fraktionen im Lauf der Verhandlungen durchsetzen konnten, nach meinem Dafürhalten die besondere Situation von Klein- und Kleinstunternehmen stärker berücksichtigt, da nunmehr 90 Prozent aller Betriebsstätten nur einen Beitrag von einem Drittel oder höchstens einem Rundfunkbeitrag zahlen“, erklärt Dürr.
„Wie jeder Staatsvertrag ist auch der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ein Kompromiss, denn er kann nur im Konsens aller 16 Länder beschlossen werden – und nicht jede Landesregierung denkt so wirtschaftsfreundlich wie die Bayerische Staatsregierung“, verdeutlicht Georg Schmid, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Die nun ausgehandelte Regelung ist ein hart erkämpfter Kompromiss, leider ist kein weiterer Spielraum für eine noch wirtschaftsfreundlichere Lösung vorhanden. Für CSU-Fraktion und Bayerische Staatsregierung ist es jedoch ein großes Anliegen, die Regelungen des Staatsvertrages zeitnah kritisch zu überprüfen und ggf. nachzusteuern. Daher wurde auf unser Betreiben hin in einer Protokollerklärung festgelegt, dass die Auswirkungen der Neuordnung evaluiert werden müssen, insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sowie die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag. Dabei werden auch die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände, darunter die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge, geprüft. Dies haben wir auch im Landtag in einer Entschließung zum Staatsvertrag nochmals unterstrichen.“
Jutta Widmann, Landtagsabgeordnete im Bayerischen Landtag für die Freien Wähler teilt die Meinung von Schmid nicht gänzlich: „Die geplante Umstellung der Rundfunkgebühr von einer geräteabhängigen Abgabe auf eine Haushaltsabgabe, wie sie aktuell für 2013 angestrebt wird, ist aus Sicht der Freien Wähler Landtagsfraktion grundsätzlich begrüßenswert. Gleichzeitig sind wir der Meinung, dass trotz der erneuten Änderungen am Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wie sie im Oktober von den Ministerpräsidenten der Länder vereinbart wurden, weiterhin Nachbesserungsbedarf besteht. Die Freien Wähler lehnen eine Mehrbelastung der Wirtschaft durch die neue Form der Rundfunkgebühr strikt ab. Aus unserer Sicht ist eine erneute Überarbeitung des nichtprivaten Bereichs im Staatsvertrag notwendig. Die erneuten Änderungen führen zu einer deutlichen Mehrbelastung mittlerer und größerer Unternehmen, problematisch ist zudem die zusätzliche Berechnung aller Kfz und Hotel- und Gästezimmer sowie die Betriebsstättenregelung. Wir lehnen daher die Neuregelung in der jetzigen Form ab.“
Die AGEV wird die Umsetzung des neuen Gebührenmodells weiter kritisch begleiten und seine Mitglieder informieren.
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