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30.08.2010

Besserer Datenschutz für Arbeitnehmer

Die in der Öffentlichkeit diskutierten Vorfälle von Überwachung und Datenmissbrauch von Arbeitnehmern hat die Bundesregierung veranlasst, eine Regelung des Beschäftigtendatenschutzes zu erarbeiten. Das Gesetz schafft allgemeingültige Regelungen für den Datenschutz am Arbeitsplatz, um mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen zu bringen. (Bildnachweis: pixelio.de, Paul Georg Meister)

Der Gesetzentwurf trifft insbesondere Regelungen zum Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren, zur Zulässigkeit ärztlicher und sonstiger Untersuchungen, zur offenen Videoüberwachung von nicht öffentlich zugänglichen Betriebsstätten, zur Nutzung von Telekommunikationsdiensten am Arbeitsplatz sowie zum Einsatz von Ortungssystemen und biometrischen Verfahren im Beschäftigungsverhältnis. Darüber hinaus werden Vorschriften zur Datenerhebung, -verarbeitung und die Nutzung dieser erlassen.

Die heimliche Videoüberwachung wird verboten, Verstoße können mit einem Bußgeld bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden. Chefs und Personaler werden insofern eingeschränkt, als sie private Informationen über den Arbeitnehmer nicht in sozialen Netzwerken (StudiVZ, Facebook etc.) recherchieren dürfen. Weiterhin dürfen Arbeitgeber soziale Netzwerke wie Xing und LinkedIn nutzen, die zur Darstellung beruflicher Qualifikationen bestimmt sind.

Die zuletzt in der Öffentlichkeit diskutierte Pflicht zur anonymen Bewerbung ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen.

Verstöße gegen die Vorschriften können je nach Fall als Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit Freiheitsstrafe oder Geldbuße geahndet werden. Hier können Sie den Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes herunterladen. Weitere Informationen zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz finden Sie hier und beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz.

Quelle: Bundesregierung, Bundesministerium des Inneren



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AGEV nimmt Stellung I

Keine Pflichtversicherung für Selbstständige

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft im Rahmen seines Projektes "Rentendialog" auch die Versicherungspflicht für Selbstständige, um potenzieller Altersarmut vorzubeugen. Gut gemeint, aber teuflisch im Detail.

Die AGEV hat daher diese Stellungnahme an die Beteiligten geschickt und veröffentlicht.



AGEV nimmt Stellung II

GEZ-Novelle

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird neu geregelt und das bisherige gerätebezogene Abrechnungsmodell auf eine nutzerbezogene Finanzierung umgestellt.

Nach Auffassung der AGEV dürfen kleine Unternehmen in Zukunft nicht stärker belastet werden als bisher und die Administration muss eher einfacher werden. Daher haben wir in der letzten Woche den politischen Gremien eine Stellungnahme übersandt.



Politik antwortet

GEZ-Novelle

Im Interesse ihrer Mitglieder hat die AGEV auf die Nachteile des 15. Rundfunk-änderungsstaatsvertrags aufmerksam gemacht und die Politiker haben geantwortet. Weiterlesen



Vom Vordenker zum Nachdenken

Ressourceneffizienz vervielfachen!

Die größte technische Innovationsgeschichte war die industrielle Revolution: In 150 Jahren wurde die Arbeitsproduktivität etwa verzwanzigfacht. Das hat uns riesigen Wohlstand gebracht, allerdings auch Überkonsum stimuliert.

Das heutige Problem heißt Klimastabilisierung und Ressourcenschonung. Die Antwort darauf könnte heißen: Verzwanzigfachung der Ressourcenproduktivität, mittelfristig vielleicht eine Verfünffachung.

Das kriegen wir aber nur hin, wenn wir von der industriellen Revolution lernen: die Verzwanzigfachung der Arbeitsproduktivität wäre undenkbar gewesen, wenn die Stundenlöhne nicht etwa im gleichen Umfang gestiegen wären. Ressourcen aber wurden 200 Jahre lang immer billiger. Wenn wir Energie und andere Ressourcen jedes Jahr um gerade so viel Prozent teurer machen, wie ihre Produktivität im Vorjahr gestiegen ist, erreichen wir in ca. 40 Jahren die Verfünffachung und in 100 Jahren vielleicht die Verzwanzigfachung. Praktisch alle heute sichtbaren Umwelt- und Klimaprobleme wären gelöst!

Ein Zwischenruf von Professor Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker


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