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Besserer Arbeitnehmerdatenschutz gefordert

Die letzte Änderung des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) tritt am 1. April 2010 in Kraft. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht jedoch noch erheblichen Nachholbedarf in puncto Datenschutz für Arbeitnehmer und legte jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. (Bildnachweis: aboutpixel.de)

Angesichts der aufgedeckten Überwachung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber, wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn oder Lidl, hat die SPD-Fraktion ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorgelegt. 

Darin fordert die Partei mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Arbeitnehmerdaten. Das Gesetz soll wirksame Sanktionen gegenüber dem Arbeitgeber ermöglichen, wenn dieser die Daten missbräuchlich verwendet oder gegen Gebote der Datenvermeidung und Datenminimierung verstößt.

Besonders das Fragerecht des Arbeitgebers bei Bewerbungsgesprächen soll klar definiert werden. Aber auch im Beschäftigungsfall sollen Regelungen die Videoüberwachung, den Einsatz von Ortungssystemen sowie die Überwachung von Telefon, E-Mail und Internetnutzung einschränken und an konkrete Voraussetzungen knüpfen.

Genauere Informationen zum Gesetzentwurf erhalten Sie bei der Bundestagsfraktion der SPD. Einen Einblick in das aktuelle BDSG erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz.

Quelle: SPD Bundestagsfraktion



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