EU-Parlament lehnt SWIFT-Abkommen ab
Das Europäische Parlament hat am 11. Februar 2010 die Vereinbarung über den Transfer von EU-Bankdaten durch den belgischen Finanzdienstleister SWIFT an die USA zurückgewiesen. Gründe hierfür waren Zweifel am Datenschutz, an Verhältnismäßigkeit und Gegenseitigkeit. (Bildnachweis: pixelio.de, Viktor Mildenberger)Das von EU-Ministerrat und den USA getroffene Abkommen sollte die Übertragung von Bankdaten aus der Europäischen Union an die USA im Sinne der Terrorbekämpfung vereinfachen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments verwehrten dem Interimsabkommen mit 378 Stimmen gegenüber 196 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen ihre Zustimmung und forderten im Gegenzug von Kommission und Rat, die Erarbeitung eines neuen langfristigen Abkommens mit den USA in die Wege zu leiten, welches sowohl den Konditionen des Lissabon-Vertrages, als auch der EU-Charta der Grundrechte gerecht wird.
Die Abgeordneten wiesen nochmals auf die Forderungen des Parlaments vom 17. September 2009 hin, nach denen die Rechte der EU-Bürger hinsichtlich des Schutzes ihrer persönlichen Daten gewahrt werden müssten, diese Daten von den US-amerikanischen Behörden ausschließlich zur Terrorbekämpfung genutzt werden dürften und die übermittelten Daten rechtlich wie innerhalb der Europäischen Union zu handhaben seien.
Parlamentarierin Jeanine Hennis-Plasschaert (ALDE, Niederlande) nennt vor allem die mangelhafte Regelung zur Datensicherung und -speicherung als Grund für die Ablehnung.
Hintergrund für die Neuaushandlung des Abkommens war die Neustrukturierung des Finanzdienstleisters SWIFT, nach der die europäischen Finanzdaten nun in der Schweiz gespeichert werden. Zuvor waren die Daten innereuropäisch und zusätzlich in den USA gespeichert worden.
Der Transfer von Finanzdaten der Europäischen Union an die USA ist jedoch weiterhin im Rahmen eines gegenseitigen Rechtshilfeabkommens möglich.
Quelle: Europäisches Parlament
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