Internetnutzer rücken ins Visier der EU
Eine Aussage der EU-Kommissarin für Handel sorgt für Diskussionen bei Datenschützern. Wird der private Internetzugang der EU-Bürger demnächst überwacht? In Verhandlungen um das geplante Anti-Produktpiraterieabkommen, dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), bestritt die Kommission dies stets. (Bildnachweis: pixelio.de)Seit längerem sorgt die Tatsache, dass die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union, den USA, Japan und weiteren Ländern unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, für Unruhe und Diskussionen.
Die scheidende Kommissarin für Handel, Benita Ferrero-Waldner, versucht die Befürchtungen von drohenden Sanktionsmaßnahmen zu zerstreuen. Ihre Antwort auf die Anfrage des EU-Parlamentariers Christian Engström von der Piratenpartei sorgte jedoch für noch mehr Diskussionen.
So äußerte die Kommissarin hinsichtlich illegaler Filesharing-Aktivitäten von Internetnutzern, dass hier ein faires und unparteiliches Verfahren geschaffen werden müsse, um den Netzzugang zu sperren. Augenscheinlich soll kein Rechtsverfahren gegen illegale Aktivitäten eingeleitet werden, sondern ein noch nicht genau definiertes Verfahren, denkbar wäre das Three Strikes-Prinzip, zur Anwendung kommen. Verstößt ein User danach drei Mal gegen das Urheberrecht, so wird sein Internetzugang gesperrt.
Laut dem im November 2008 veröffentlichten Fact Sheet zum ACTA will die Kommission nicht den Verbraucher oder dessen Freiheiten einschränken. Das Ziel sei vielmehr, kriminelle Aktivitäten zu bekämpfen.
Auch hier weicht Ferrero-Waldner von der bisherigen Aussage der Kommission ab und redet nun nicht mehr von kriminellen, sondern von illegalen Aktivitäten. Damit überschreitet sie die Grenze hin zum Zivilrecht, hin zum privaten Internetnutzer.
Das Fact Sheet ist online als pdf-Dokument einsehbar, ebenso die Antwort der Kommissarin.
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