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15.02.2010

Internetnutzer rücken ins Visier der EU

Eine Aussage der EU-Kommissarin für Handel sorgt für Diskussionen bei Datenschützern. Wird der private Internetzugang der EU-Bürger demnächst überwacht? In Verhandlungen um das geplante Anti-Produktpiraterieabkommen, dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), bestritt die Kommission dies stets. (Bildnachweis: pixelio.de)

Seit längerem sorgt die Tatsache, dass die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union, den USA, Japan und weiteren Ländern unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, für Unruhe und Diskussionen.

Die scheidende Kommissarin für Handel, Benita Ferrero-Waldner, versucht die Befürchtungen von drohenden Sanktionsmaßnahmen zu zerstreuen. Ihre Antwort auf die Anfrage des EU-Parlamentariers Christian Engström von der Piratenpartei sorgte jedoch für noch mehr Diskussionen.

So äußerte die Kommissarin hinsichtlich illegaler Filesharing-Aktivitäten von Internetnutzern, dass hier ein faires und unparteiliches Verfahren geschaffen werden müsse, um den Netzzugang zu sperren. Augenscheinlich soll kein Rechtsverfahren gegen illegale Aktivitäten eingeleitet werden, sondern ein noch nicht genau definiertes Verfahren, denkbar wäre das Three Strikes-Prinzip, zur Anwendung kommen. Verstößt ein User danach drei Mal gegen das Urheberrecht, so wird sein Internetzugang gesperrt.

Laut dem im November 2008 veröffentlichten Fact Sheet zum ACTA will die Kommission nicht den Verbraucher oder dessen Freiheiten einschränken. Das Ziel sei vielmehr, kriminelle Aktivitäten zu bekämpfen.

Auch hier weicht Ferrero-Waldner von der bisherigen Aussage der Kommission ab und redet nun nicht mehr von kriminellen, sondern von illegalen Aktivitäten. Damit überschreitet sie die Grenze hin zum Zivilrecht, hin zum privaten Internetnutzer.

Das Fact Sheet ist online als pdf-Dokument einsehbar, ebenso die Antwort der Kommissarin.



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AGEV nimmt Stellung I

Keine Pflichtversicherung für Selbstständige

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft im Rahmen seines Projektes "Rentendialog" auch die Versicherungspflicht für Selbstständige, um potenzieller Altersarmut vorzubeugen. Gut gemeint, aber teuflisch im Detail.

Die AGEV hat daher diese Stellungnahme an die Beteiligten geschickt und veröffentlicht.



AGEV nimmt Stellung II

GEZ-Novelle

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird neu geregelt und das bisherige gerätebezogene Abrechnungsmodell auf eine nutzerbezogene Finanzierung umgestellt.

Nach Auffassung der AGEV dürfen kleine Unternehmen in Zukunft nicht stärker belastet werden als bisher und die Administration muss eher einfacher werden. Daher haben wir in der letzten Woche den politischen Gremien eine Stellungnahme übersandt.



Politik antwortet

GEZ-Novelle

Im Interesse ihrer Mitglieder hat die AGEV auf die Nachteile des 15. Rundfunk-änderungsstaatsvertrags aufmerksam gemacht und die Politiker haben geantwortet. Weiterlesen



Vom Vordenker zum Nachdenken

Ressourceneffizienz vervielfachen!

Die größte technische Innovationsgeschichte war die industrielle Revolution: In 150 Jahren wurde die Arbeitsproduktivität etwa verzwanzigfacht. Das hat uns riesigen Wohlstand gebracht, allerdings auch Überkonsum stimuliert.

Das heutige Problem heißt Klimastabilisierung und Ressourcenschonung. Die Antwort darauf könnte heißen: Verzwanzigfachung der Ressourcenproduktivität, mittelfristig vielleicht eine Verfünffachung.

Das kriegen wir aber nur hin, wenn wir von der industriellen Revolution lernen: die Verzwanzigfachung der Arbeitsproduktivität wäre undenkbar gewesen, wenn die Stundenlöhne nicht etwa im gleichen Umfang gestiegen wären. Ressourcen aber wurden 200 Jahre lang immer billiger. Wenn wir Energie und andere Ressourcen jedes Jahr um gerade so viel Prozent teurer machen, wie ihre Produktivität im Vorjahr gestiegen ist, erreichen wir in ca. 40 Jahren die Verfünffachung und in 100 Jahren vielleicht die Verzwanzigfachung. Praktisch alle heute sichtbaren Umwelt- und Klimaprobleme wären gelöst!

Ein Zwischenruf von Professor Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker


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