Chancengleichheit für alle Bewerber
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, hat ein positives Fazit des Pilotprojekts „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ gezogen. Doch was bedeutet dies für Arbeitergeber und Bewerber? (Bildnachweis: pixelio.de, Stephanie Hofschlaeger)Von November 2010 bis Dezember 2011 haben fünf Unternehmen und drei öffentliche Arbeitgeber das anonymisierte Bewerbungsverfahren getestet. Um die Chancengleichheit von Bewerbern zu erhöhen, verzichten Arbeitgeber auf persönliche Angaben. Name, Herkunft, Geschlecht, Alter, Familienstand und Adresse werden nicht angegeben sowie die Jahresangaben im Lebenslauf. Beruferfahrung, Ausbildung und Motivation werden wie gewohnt dem Arbeitgeber übermittelt. Allein die Qualifikationen sollen den Arbeitgeber überzeugen, denn erst zum Vorstellungsgespräch erhalten die Personaler die vollständigen Unterlagen mit persönlichen Angaben.
Das Projekt zeigte, dass Frauen von anonymisierten Bewerbungsverfahren besonders profitieren könnten. Ihre Chancen, zu einem Bewerbungsgespräch geladen zu werden, sind nach Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren gestiegen.
„Alle Bewerbenden hatten innerhalb des Verfahrens die gleiche Chance auf eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch – unabhängig davon, ob sie potentiell von Diskriminierung betroffen sind oder nicht“, sagte Lüders. Denn oft reicht ein kurzer Blick auf den Namen, das Geschlecht oder das Alter, um einen Bewerber auszusortieren.
Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), ist nicht davon überzeugt, dass der Mittelstand von dem Verfahren profitieren kann. Er argumentiert, dass kleine Betriebe zeitlich, personell und finanziell belastet werden, da die Zahl der persönlichen Vorstellungsgespräche steigt. Viel wichtiger sei es, „allen Beteiligten den Nutzen von Vielfalt im Unternehmen zu verdeutlichen“, sagt Dercks.
Die Antidiskriminierungsstelle stellt Arbeitgebern den Leitfaden „Schritt für Schritt zu anonymisierten Bewerbungsverfahren“ (pdf) zur Verfügung.
Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
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