Erbschaftsteuerreform 2009
Anfang 2008 hat die AGEV die Abschaffung der Erbschaftsteuer von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück eingefordert. Zunächst folgte die Ablehnung unseres Votums und anschließend auf dem allerletzten Drücker die Einigung auf eine Reform des bestehenden Gesetzes, das vom Verfassungsgericht verworfen worden war. Ein Experte für Erbrecht kommentiert das neue Gesetz treffend in der Financial Times Deutschland.Gnade vor Recht – geradezu mit Samthandschuhen behandelte bisher das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber bei der Erbschaftsteuer: Verfassungswidrige Gesetze galten weiter, großzügige Reparaturfristen wurden gewährt.
Mit einer solchen Schonung zulasten des Steuerpflichtigen dürfte es seit dem Urteil zur Pendlerpauschale vorbei sein. Dort ordnet das Gericht die Rückwirkung seiner Entscheidung an, weil der Gesetzgeber sehenden Auges die Verfassungswidrigkeit riskiert
habe. Noch schlimmer ist es bei der Erbschaftsteuer: Verfassungsverstöße, wohin man blickt. Hohe und höchste Steuersätze werden durch Verschonungsregelungen abgemildert, die teils an ein Wohlverhalten des Erben anknüpfen, teils von ihm aber auch nicht beeinflussbar sind. Diese Steuerlotterie wird mit staatlicher Überwachung kombiniert: Bis zu zehn Jahre lang wird der Unternehmenserbe kontrolliert, ob er auch die komplizierten bürokratischen Spielregeln einhält. Eine Witwe muss sich die Steuerfreiheit des Hauserbes verdienen, indem sie dort zehn Jahre weiterwohnt.
Dem Gebot gleichmäßiger Verteilung der Steuerlasten spricht diese Reform geradezu Hohn. Hat ein Unternehmenserbe das Glück, ein florierendes Unternehmen zu erben, und setzt sich dieses Glück dank günstiger Markt- und Konjunkturlage über zehn Jahre fort, so zahlt er keine Erbschaftsteuer. Ein Erbe hingegen, der ein Unternehmen durch schwere Zeiten führt und dabei notgedrungen Arbeitsplätze abbaut, wird zusätzlich mit Erbschaftsteuer belastet.
Ähnliches im Privatbereich: Erbt ein Kind die Immobilie der Eltern und kann dort einziehen, so ist dies steuerbefreit. Kann es das aber nicht, weil es vielleicht weit weg arbeitet, so zahlt es die volle Steuer.
Besonders schlimm trifft die Reform Neffen, Nichten und Geschwister. Höhere Bemessungsgrundlagen und Steuersätze können zu einem Drei- bis Vierfachen der bisherigen Steuerlast führen. Die Begründung der Politik ist ganz schlicht: Da man andere Gruppen stark entlaste, müsse man hier das Steueraufkommen erzielen. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Pendlerpauschale nun klargestellt, dass der Wunsch des Staates nach Einnahmen kein Maßstab für die gerechte Verteilung der Steuerlasten ist.
Wenn Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz nicht stoppt, wird sich der Gesetzgeber erneut eine Ohrfeige in Karlsruhe abholen. Spätestens dann wird er überlegen, ob er die Erbschaftsteuer abschafft oder eine echte Reform durchführt, die diesen Namen verdient.
Quelle: FTD
Autor: Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht und Vorstandsmitglied des Deutschen Forums für Erbrecht.
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