Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Laut Bundesverfassungsgericht ist die aktuelle Form der Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig. Bemängelt wird, dass die deutsche Regelung über die europäischen Vorgaben weit hinaus geht. (Bildnachweis: pixelio.de, Viktor Mildenberger)Nach dem Urteil vom 2. März 2010 verstoßen die Paragraphen 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz. Paragraph 113a TKG regelt, dass Telekommunikationsdiensteanbieter verpflichtet sind, praktisch sämtliche Verkehrsdaten von Telefondiensten (Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS), E-Mail- und Internetdiensten vorsorglich zu speichern. Nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist sind diese zu löschen. Paragraph 113b TKG regelt die möglichen Zwecke, für die die Daten verwendet werden dürfen.
Alle bisher gesammelten Daten sind nun zu löschen.
Die Richter sehen die EU-Richtlinien als durchaus grundgesetzkonform an. Der Gesetzgeber muss diese mit einem neuen Gesetz besser umsetzen.
Mehr Informationen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erhalten Sie hier.
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AGEV-Unternehmertreff
Keine Pflichtversicherung für Selbstständige
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft im Rahmen seines Projektes "Rentendialog" auch die Versicherungspflicht für Selbstständige, um potenzieller Altersarmut vorzubeugen. Gut gemeint, aber teuflisch im Detail.
Die AGEV hat daher diese Stellungnahme an die Beteiligten geschickt und veröffentlicht.
GEZ-Novelle
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird neu geregelt und das bisherige gerätebezogene Abrechnungsmodell auf eine nutzerbezogene Finanzierung umgestellt.
Nach Auffassung der AGEV dürfen kleine Unternehmen in Zukunft nicht stärker belastet werden als bisher und die Administration muss eher einfacher werden. Daher haben wir in der letzten Woche den politischen Gremien eine Stellungnahme übersandt.
GEZ-Novelle
Im Interesse ihrer Mitglieder hat die AGEV auf die Nachteile des 15. Rundfunk-änderungsstaatsvertrags aufmerksam gemacht und die Politiker haben geantwortet. Weiterlesen
Ressourceneffizienz vervielfachen!
Die größte technische Innovationsgeschichte war die industrielle Revolution: In 150 Jahren wurde die Arbeitsproduktivität etwa verzwanzigfacht. Das hat uns riesigen Wohlstand gebracht, allerdings auch Überkonsum stimuliert.
Das heutige Problem heißt Klimastabilisierung und Ressourcenschonung. Die Antwort darauf könnte heißen: Verzwanzigfachung der Ressourcenproduktivität, mittelfristig vielleicht eine Verfünffachung.
Das kriegen wir aber nur hin, wenn wir von der industriellen Revolution lernen: die Verzwanzigfachung der Arbeitsproduktivität wäre undenkbar gewesen, wenn die Stundenlöhne nicht etwa im gleichen Umfang gestiegen wären. Ressourcen aber wurden 200 Jahre lang immer billiger. Wenn wir Energie und andere Ressourcen jedes Jahr um gerade so viel Prozent teurer machen, wie ihre Produktivität im Vorjahr gestiegen ist, erreichen wir in ca. 40 Jahren die Verfünffachung und in 100 Jahren vielleicht die Verzwanzigfachung. Praktisch alle heute sichtbaren Umwelt- und Klimaprobleme wären gelöst!
Ein Zwischenruf von Professor Dr. Ernst Ulrich von WeizsäckerRechner für alle Lebenslagen
Die Seite zinsen-berechnen.de bietet eine Fülle von mächtigen kleinen Rechenprogrammen, die für Kredit- und Rendite-berechnungen aller Art Hilfestellung leisten. Die umfangreiche Werbung nervt etwas, aber abgesehen davon eine sehr nützliche Seite, die für den vielen Unsinn im Netz entschädigt.



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