Umsatzsteuerpflicht bei eBay
Wer kauft oder verkauft nicht ab und zu auf der Internet-Plattform eBay, meist ohne Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl an Gegenständen und dies über Jahre eine Umsatzsteuerpflicht entstehen kann. (Bildnachweis: pixelio.de, Gerd Altmann)Unter dem Dach einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) veräußerte ein Ehepaar die unterschiedlichsten Gegenstände auf eBay. Mit großem Erfolg kamen Briefmarken, Puppen, Modelleisenbahnen, Software, Porzellan und Teppiche unter den Hammer. Von 2003 bis zum Jahr 2005 erzielte das Paar jährlich rund 25.000 Euro aus dem Verkauf von etwa 350 Teilen. Das Finanzamt verlangte nach einer Prüfung die Umsatzsteuer aus diesen Jahren. Das Ehepaar widersprach und zog vor das Finanzgericht.
Der Bundesfinanzhof entschied nun, dass es angesichts des großen Umfangs der Verkäufe und der erzielten Summe sich nicht mehr um Privatverkäufe handelt. Vielmehr sei das Gesamtbild der Verhältnismäßigkeit zu beurteilen, so die Richter. Die Forderung der Finanzverwaltung sei somit rechtens.
Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.04.12, V R 2/11
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