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16.08.2010

Schwarzsurfen ist keine Straftat

Das Fremdsurfen im ungeschützen WLAN stellt laut Amtsgericht Wuppertal keine Straftat dar. Bereits im Mai hatte der Bundesgerichtshof entschieden, der Betreiber müsse sein WLAN gegen unbefugte Nutzung abschirmen. (Bildnachweis: aboutpixel.de, Andreas Dittberner)

Im konkreten Fall wurde der Verdächtige beschuldigt, illegal im fremden WLAN gesurft zu haben. Mit der Entscheidung vom 3. August 2010 (AZ 20 Ds-10 Js 1977/08-282/08) lehnte das Amtsgericht Wuppertal jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen ab.

In der Begründung hieß es, weder der Straftatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten, noch des unbefugten Abrufens oder Verschaffens personenbezogener Daten seien erfüllt. Als Nachricht könne in diesem Fall höchstens die IP-Adresse angesehen werden, welche sich der Verdächtige aber nicht beschafft hatte, sie war ihm vielmehr zugewiesen worden. Da er zu diesem Zeitpunkt der einzige Nutzer des WLAN war, war es ihm nicht möglich, einen fremden Datenaustausch mitzuhören oder sich fremde Daten zu beschaffen. Es sei dem Beschuldigten nur darauf angekommen, den Internetzugang seines Nachbarn nutzen zu können.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits am 12. Mai 2010 entschieden, dass der WLAN-Betreiber sein Netzwerk gegen unbefugten Zugriff absichern muss, ansonsten haftet der Betreiber. Das Urteil können Sie hier nachlesen.

Das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal können Sie hier nachlesen.



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AGEV nimmt Stellung I

Keine Pflichtversicherung für Selbstständige

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft im Rahmen seines Projektes "Rentendialog" auch die Versicherungspflicht für Selbstständige, um potenzieller Altersarmut vorzubeugen. Gut gemeint, aber teuflisch im Detail.

Die AGEV hat daher diese Stellungnahme an die Beteiligten geschickt und veröffentlicht.



AGEV nimmt Stellung II

GEZ-Novelle

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird neu geregelt und das bisherige gerätebezogene Abrechnungsmodell auf eine nutzerbezogene Finanzierung umgestellt.

Nach Auffassung der AGEV dürfen kleine Unternehmen in Zukunft nicht stärker belastet werden als bisher und die Administration muss eher einfacher werden. Daher haben wir in der letzten Woche den politischen Gremien eine Stellungnahme übersandt.



Politik antwortet

GEZ-Novelle

Im Interesse ihrer Mitglieder hat die AGEV auf die Nachteile des 15. Rundfunk-änderungsstaatsvertrags aufmerksam gemacht und die Politiker haben geantwortet. Weiterlesen



Vom Vordenker zum Nachdenken

Ressourceneffizienz vervielfachen!

Die größte technische Innovationsgeschichte war die industrielle Revolution: In 150 Jahren wurde die Arbeitsproduktivität etwa verzwanzigfacht. Das hat uns riesigen Wohlstand gebracht, allerdings auch Überkonsum stimuliert.

Das heutige Problem heißt Klimastabilisierung und Ressourcenschonung. Die Antwort darauf könnte heißen: Verzwanzigfachung der Ressourcenproduktivität, mittelfristig vielleicht eine Verfünffachung.

Das kriegen wir aber nur hin, wenn wir von der industriellen Revolution lernen: die Verzwanzigfachung der Arbeitsproduktivität wäre undenkbar gewesen, wenn die Stundenlöhne nicht etwa im gleichen Umfang gestiegen wären. Ressourcen aber wurden 200 Jahre lang immer billiger. Wenn wir Energie und andere Ressourcen jedes Jahr um gerade so viel Prozent teurer machen, wie ihre Produktivität im Vorjahr gestiegen ist, erreichen wir in ca. 40 Jahren die Verfünffachung und in 100 Jahren vielleicht die Verzwanzigfachung. Praktisch alle heute sichtbaren Umwelt- und Klimaprobleme wären gelöst!

Ein Zwischenruf von Professor Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker


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