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30.08.2010

Neue Urteile zur Stellenbesetzung

Das Bundesarbeitsgericht hat neue Urteile erlassen, die die Auslegung des Gesetzes zur Gleichbehandlung von Stellenbewerbern betreffen. (Bildnachweis: pixelio.de, Stephanie Hofschlaeger)

Bevorzugung von jungen Bewerbern
Mit dem Urteil vom 19. August 2010 (Aktenzeichen: 8 AZR 530/09) verstößt eine Stellenausschreibung gegen das grundsätzliche Verbot der Altersdiskriminierung, wenn ein junger Bewerber gesucht wird. Stellenausschreibungen müssen altersneutral ausgeschrieben werden, wenn keine Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters vorliegt.

Keine Benachteiligung bei Stellenbesetzung
Es liegt keine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, wenn die zu besetzende Stelle zum Zeitpunkt des Bewerbungseingangs bereits vergeben war.

Im vorliegenden Fall hat ein schwerbehinderter Ingenieur sich auf eine Stelle beworben, die bereits vergeben, aber auf der Webseite des Unternehmens noch ausgeschrieben war. Zwar habe das Unternehmen die Förderung von Schwerbehinderten nicht eingehalten, dennoch habe aufgrund des verspäteten Eingangs seiner Bewerbung der Kläger keinen Anspruch gegenüber dem Unternehmen.

Vergleichbares Bewerbungsprofil
Eine Bewerberin hatte sich aufgrund ihrer Religion bzw. ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt gefühlt. Die Muslimin mit türkischer Herkunft hatte sich auf eine Stelle der evangelischen Landeskirche beworben. In der Stellenausschreibung wurde ein abgeschlossenes Studium der Sozialwissenschaft/Sozialpädagogik sowie die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche verlangt. Eine in Indien geborene Bewerberin mit abgeschlossenem Hochschulstudium in Sozialwissenschaften hat schließlich die Stellenzusage erhalten. Das Gericht sah keine direkte Benachteiligung der Klägerin aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer Herkunft. Die Bewerbungsprofile der Bewerberinnen seien nicht vergleichbar, die Klägerin verfüge über kein abgeschlossenes Studium.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 8 AZR 370/09, Aktenzeichen 8 AZR 530/09, Aktenzeichen 8 AZR 466/09



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AGEV nimmt Stellung I

Keine Pflichtversicherung für Selbstständige

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft im Rahmen seines Projektes "Rentendialog" auch die Versicherungspflicht für Selbstständige, um potenzieller Altersarmut vorzubeugen. Gut gemeint, aber teuflisch im Detail.

Die AGEV hat daher diese Stellungnahme an die Beteiligten geschickt und veröffentlicht.



AGEV nimmt Stellung II

GEZ-Novelle

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird neu geregelt und das bisherige gerätebezogene Abrechnungsmodell auf eine nutzerbezogene Finanzierung umgestellt.

Nach Auffassung der AGEV dürfen kleine Unternehmen in Zukunft nicht stärker belastet werden als bisher und die Administration muss eher einfacher werden. Daher haben wir in der letzten Woche den politischen Gremien eine Stellungnahme übersandt.



Politik antwortet

GEZ-Novelle

Im Interesse ihrer Mitglieder hat die AGEV auf die Nachteile des 15. Rundfunk-änderungsstaatsvertrags aufmerksam gemacht und die Politiker haben geantwortet. Weiterlesen



Vom Vordenker zum Nachdenken

Ressourceneffizienz vervielfachen!

Die größte technische Innovationsgeschichte war die industrielle Revolution: In 150 Jahren wurde die Arbeitsproduktivität etwa verzwanzigfacht. Das hat uns riesigen Wohlstand gebracht, allerdings auch Überkonsum stimuliert.

Das heutige Problem heißt Klimastabilisierung und Ressourcenschonung. Die Antwort darauf könnte heißen: Verzwanzigfachung der Ressourcenproduktivität, mittelfristig vielleicht eine Verfünffachung.

Das kriegen wir aber nur hin, wenn wir von der industriellen Revolution lernen: die Verzwanzigfachung der Arbeitsproduktivität wäre undenkbar gewesen, wenn die Stundenlöhne nicht etwa im gleichen Umfang gestiegen wären. Ressourcen aber wurden 200 Jahre lang immer billiger. Wenn wir Energie und andere Ressourcen jedes Jahr um gerade so viel Prozent teurer machen, wie ihre Produktivität im Vorjahr gestiegen ist, erreichen wir in ca. 40 Jahren die Verfünffachung und in 100 Jahren vielleicht die Verzwanzigfachung. Praktisch alle heute sichtbaren Umwelt- und Klimaprobleme wären gelöst!

Ein Zwischenruf von Professor Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker


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