Arbeitsunfähigkeit kann angezweifelt werden
Obgleich die meisten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zweifellos rechtens sind, gibt es auch hier schwarze Schafe. Möchte der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln, gibt es einige Dinge zu beachten. (Bildnachweis: pixelio.de, Harald Reiss)Für die Anzweiflung einer Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber ernsthafte und auch begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Diese sind begründet, wenn der Arbeitnehmer häufig und nur für kurze Zeit fehlt. Weiterhin kann der Arbeitgeber Zweifel geltend machen, wenn das Fehlen des Arbeitnehmers auffällig oft auf den ersten oder den letzten Arbeitstag der Woche fällt. Ein weiteres Indiz können Ärzte sein, die auffallend häufig Atteste ausstellen.
ProFirma empfiehlt Arbeitgebern, der Krankenkasse seine Zweifel mitsamt Begründung mitzuteilen. Danach ist die Krankenkasse zur Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme verpflichtet. Dies geschieht durch den Medizinischen Dienst der betreffenden Krankenkasse. Gehen allerdings die Gründe für die angezweifelte Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus dem der Krankenkasse vorliegenden Unterlagen hervor, kann diese von der Einforderung des Gutachtens absehen.
Quelle: ProFirma
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