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08.02.2010

Kündigungsgrund: Deutsch unzureichend

Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 28.01.2010 kann eine ordentliche Kündigung auf Grund unzureichender schriftlicher Deutschkenntnisse rechtens sein. Ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage, die ihm vorgelegten Arbeitsanweisungen in deutscher Sprache zu lesen, verstößt die Kündigung nicht gegen das Verbot der Diskriminierung. (Bildnachweis: pixelio.de, S. Hofschlaeger)

Der Sachverhalt
Ein Unternehmen aus der Automobilzulieferindustrie verlangte ab dem Jahr 2001 von seinen Angestellten die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Grund hierfür waren die zunehmende Produktvielfalt und die entsprechenden Herstellungsverfahren. Arbeits- und Prüfanweisungen mussten vom Arbeitnehmer gelesen und verstanden werden.

Der Arbeitgeber finanzierte im Jahr 2003 Deutschkurse während der Arbeitszeit, an welchen auch der Kläger teilnahm. An weiteren Kursen nahm er trotz Empfehlungen des Lehrpersonals nicht teil und lehnte jegliche weitere Sprachfortbildung ab. Nachdem seitens des Unternehmens festgestellt wurde, dass der Arbeitnehmer nicht in der Lage sei, schriftliche Arbeitsanweisungen zu verstehen, wurde dieser aufgefordert, seine Deutschkenntnisse zu verbessern, da ihm sonst die Kündigung drohe. Der Kläger konnte nach Fristende jedoch keinen Beleg über eine Verbesserung seiner Sprachkenntnisse vorlegen. Der Betriebsrat stimmte daraufhin der ordentlichen Kündigung zum Jahresende 2007 zu.

Das BAG befand die Kündigung für gerechtfertigt, da das Unternehmen die Kenntnisse der deutschen Sprache verlangen dürfte. Absicht des Arbeitgebers sei nicht die ethnische Diskriminierung, sondern die Qualitätssicherung. Zudem wurde dem Kläger ausreichend Zeit und Gelegenheit geboten, die notwendigen Kenntnisse zu erwerben.

Quelle: Bundesarbeitsgericht



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AGEV nimmt Stellung I

Keine Pflichtversicherung für Selbstständige

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft im Rahmen seines Projektes "Rentendialog" auch die Versicherungspflicht für Selbstständige, um potenzieller Altersarmut vorzubeugen. Gut gemeint, aber teuflisch im Detail.

Die AGEV hat daher diese Stellungnahme an die Beteiligten geschickt und veröffentlicht.



AGEV nimmt Stellung II

GEZ-Novelle

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird neu geregelt und das bisherige gerätebezogene Abrechnungsmodell auf eine nutzerbezogene Finanzierung umgestellt.

Nach Auffassung der AGEV dürfen kleine Unternehmen in Zukunft nicht stärker belastet werden als bisher und die Administration muss eher einfacher werden. Daher haben wir in der letzten Woche den politischen Gremien eine Stellungnahme übersandt.



Politik antwortet

GEZ-Novelle

Im Interesse ihrer Mitglieder hat die AGEV auf die Nachteile des 15. Rundfunk-änderungsstaatsvertrags aufmerksam gemacht und die Politiker haben geantwortet. Weiterlesen



Vom Vordenker zum Nachdenken

Ressourceneffizienz vervielfachen!

Die größte technische Innovationsgeschichte war die industrielle Revolution: In 150 Jahren wurde die Arbeitsproduktivität etwa verzwanzigfacht. Das hat uns riesigen Wohlstand gebracht, allerdings auch Überkonsum stimuliert.

Das heutige Problem heißt Klimastabilisierung und Ressourcenschonung. Die Antwort darauf könnte heißen: Verzwanzigfachung der Ressourcenproduktivität, mittelfristig vielleicht eine Verfünffachung.

Das kriegen wir aber nur hin, wenn wir von der industriellen Revolution lernen: die Verzwanzigfachung der Arbeitsproduktivität wäre undenkbar gewesen, wenn die Stundenlöhne nicht etwa im gleichen Umfang gestiegen wären. Ressourcen aber wurden 200 Jahre lang immer billiger. Wenn wir Energie und andere Ressourcen jedes Jahr um gerade so viel Prozent teurer machen, wie ihre Produktivität im Vorjahr gestiegen ist, erreichen wir in ca. 40 Jahren die Verfünffachung und in 100 Jahren vielleicht die Verzwanzigfachung. Praktisch alle heute sichtbaren Umwelt- und Klimaprobleme wären gelöst!

Ein Zwischenruf von Professor Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker


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