Steuer: Automatische Buß- und Strafverfahren drohen
Wie der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) meldet, drohen Unternehmen, die ihre Steueranmeldung nicht rechtzeitig abgeben, härtere Zeiten. Eine neue Verwaltungsrichtlinie besagt, dass Finanzämter bei Verspätungen unverzüglich die Angelegenheit an die Strafsachstelle weiterleiten sollen. (Bildnachweis: pixelio.de, Rolf van Melis)Nach allgemeiner Meinung gilt eine absichtlich verzögerte Abgabe einer Steuererklärung als „Steuerhinterziehung auf Zeit“. Grund für eine verspätete Abgabe sind häufig Krankheit, fehlende Unterlagen oder ein schlechtes Gedächtnis. Frühere Versionen der Anweisung verzichteten daher auf die automatische Einschaltung der Straf- und Bußgeldstelle.
Mit der Anwendung der neuen Anweisung droht Steuerpflichtigen eine Eskalation des Steuerverfahrens. Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit des DStV, appelliert: „Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht.“
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
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