Private Telefonnutzung führt zur Kündigung
Arbeitgeber, die ihren Angestellten ein Diensthandy geben und private Gespräche verbieten, haben das Recht, bei Verstoß fristlos zu kündigen. (Bildnachweis: pixelio.de, Joachim Kirchner)Geschäftliche Laptops und Mobiltelefone erfreuen sich großer Beliebtheit unter den Angestellten und bei den Arbeitgebern, die zum einen die Erreichbarkeit des Angestellten für Kollegen und Kunden erhöhen, zum anderen eine starke Bindung aufbauen. Die Annehmlichkeiten können aber einen Haken haben. Der Arbeitgeber kann die Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Geräte einschränken, die private Nutzung vollständig verbieten.
Vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main stritten sich ein Hubwagenfahrer und sein Arbeitgeber, ob die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung des Angestellten möglich sei. Der Arbeitgeber sprach die fristlose Kündigung aus, als bekannt wurde, dass der Mitarbeiter im Urlaub private Gespräche von seinem Geschäftshandy aus führte. Dem Unternehmen entstand ein Schaden von 560 Euro. Angeblich habe ein Irrtum zur Nutzung des Diensttelefons im Ausland geführt und sei keine böswillige Absicht gewesen.
Die Richter des Landesarbeitsgerichts kamen zu dem Schluss, dass ein erheblicher Vertrauensverlust vorliege, da der Mann nachweislich weit mehr als ein irrtümliches Telefonat geführt habe. Eine Abmahnung sei nicht erforderlich und die fristlose Kündigung rechtens.
Quelle: Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main
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