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15.02.2010

Kontaktangaben auf Homepage: kein Einverständnis für E-Mail-Werbung

Werbung per E-Mail ist nur dann legitim, wenn der Adressat sein ausdrückliches Einverständnis erklärt hat. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zählt die Angabe von Kontaktdaten auf einer Internetseite nicht als solches. (Bildnachweis: pixelio.de, Adel)

Ein Kfz-Händler hatte der Klägerin via E-Mail sein Angebot zugeschickt und hierfür die Kontaktdaten ihrer Internetseite genutzt. Die Klägerin empfand dies als unzulässige Werbung und klagte.

Der Bundesgerichtshof gab der Klage statt (Aktenzeichen I ZR 201/07). Die Richter konstatierten, für Werbung per E-Mail sei ein mutmaßliches Einverständnis nicht ausreichend, sondern sie bedürfe eines so genannten „konkludenten“ oder ausdrücklichen Einverständnisses. Zwar habe die Klägerin auf ihrer Internetseite zur Kontaktaufnahme aufgefordert, jedoch sei diese Aufforderung erkennbar nur an Kunden für den Handel mit Gebrauchtfahrzeugen gerichtet gewesen.

Die Angabe von Kontaktdaten auf Internetseiten kann nicht als konkludente Einwilligung zum Empfang von Werbung per E-Mail gewertet werden.

Den Beschluss des Bundesgerichtshofs finden Sie hier.



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AGEV nimmt Stellung I

Keine Pflichtversicherung für Selbstständige

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft im Rahmen seines Projektes "Rentendialog" auch die Versicherungspflicht für Selbstständige, um potenzieller Altersarmut vorzubeugen. Gut gemeint, aber teuflisch im Detail.

Die AGEV hat daher diese Stellungnahme an die Beteiligten geschickt und veröffentlicht.



AGEV nimmt Stellung II

GEZ-Novelle

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird neu geregelt und das bisherige gerätebezogene Abrechnungsmodell auf eine nutzerbezogene Finanzierung umgestellt.

Nach Auffassung der AGEV dürfen kleine Unternehmen in Zukunft nicht stärker belastet werden als bisher und die Administration muss eher einfacher werden. Daher haben wir in der letzten Woche den politischen Gremien eine Stellungnahme übersandt.



Politik antwortet

GEZ-Novelle

Im Interesse ihrer Mitglieder hat die AGEV auf die Nachteile des 15. Rundfunk-änderungsstaatsvertrags aufmerksam gemacht und die Politiker haben geantwortet. Weiterlesen



Vom Vordenker zum Nachdenken

Ressourceneffizienz vervielfachen!

Die größte technische Innovationsgeschichte war die industrielle Revolution: In 150 Jahren wurde die Arbeitsproduktivität etwa verzwanzigfacht. Das hat uns riesigen Wohlstand gebracht, allerdings auch Überkonsum stimuliert.

Das heutige Problem heißt Klimastabilisierung und Ressourcenschonung. Die Antwort darauf könnte heißen: Verzwanzigfachung der Ressourcenproduktivität, mittelfristig vielleicht eine Verfünffachung.

Das kriegen wir aber nur hin, wenn wir von der industriellen Revolution lernen: die Verzwanzigfachung der Arbeitsproduktivität wäre undenkbar gewesen, wenn die Stundenlöhne nicht etwa im gleichen Umfang gestiegen wären. Ressourcen aber wurden 200 Jahre lang immer billiger. Wenn wir Energie und andere Ressourcen jedes Jahr um gerade so viel Prozent teurer machen, wie ihre Produktivität im Vorjahr gestiegen ist, erreichen wir in ca. 40 Jahren die Verfünffachung und in 100 Jahren vielleicht die Verzwanzigfachung. Praktisch alle heute sichtbaren Umwelt- und Klimaprobleme wären gelöst!

Ein Zwischenruf von Professor Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker


Unser Surf-Tipp

Rechner für alle Lebenslagen

Die Seite zinsen-berechnen.de bietet eine Fülle von mächtigen kleinen Rechenprogrammen, die für Kredit- und Rendite-berechnungen aller Art Hilfestellung leisten. Die umfangreiche Werbung nervt etwas, aber abgesehen davon eine sehr nützliche Seite, die für den vielen Unsinn im Netz entschädigt.

 




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