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Rechtsmissbräuchliche Reservierung einer Domain

Laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Reservierung einer Domain, welche ausschließlich dem Verkaufszweck dienlich ist, rechtsmissbräuchlich. Dieses gilt auch dann, wenn die Gründung der Firma gleichen Namens nach dem Zeitpunkt der Eintragung erfolgte. (Bildnachweis: pixelio.de)

Ein seit dem Jahr 2008 als „Stadtwerke U. GmbH“ überregional agierendes Energieversorgungsunternehmen hatte eine Frau verklagt, welche sich im Jahr 2007 die Domain „Stadtwerke-U(…).de“ gesichert hatte. Die Seite war nur mit wenigen Inhalten, jedoch mit dem Vermerk „Copyright Stadtwerke“ versehen.

Die Kläger ersuchten bei der Beklagten die Freigabe der Domain zu erwirken. Diese weigerte sich jedoch, auf sämtliche Angebote, darunter ein Jahr kostenfreie Stromversorgung, einzugehen, sondern bestand auf ein vorteilhafteres Angebot.

Die Stadtwerke sahen im Verhalten der Beklagten eine Verletzung ihrer Namensrechte sowie ein rechtsmissbräuchliches Verhalten.

Das Oberlandesgericht Hamburg gab der Klage statt (Aktenzeichen 3 U 43/09). Zwar stünde der namensrechtliche Anspruch der Beklagten zu, da die Gründung des Unternehmens nach der Reservierung der Domain stattgefunden habe. Jedoch habe diese Reservierung mit der klaren Absicht stattgefunden, die Domain bei Bedarf zu veräußern, was das Gericht als rechtsmissbräuchlich erachtete. Das Gericht wies den Einwand der Beklagten, die Domain sollte anderweitig genutzt werden, zurück, da diese wiederholt nicht auf die Angebote der Stadtwerke eingegangen sei und damit den Verkaufspreis steigern wollte. Damit würde der Erwerb der Domain vor Gründung des Unternehmens unerheblich. Die Richter sahen eine Verletzung der schutzfähigen Interessen der Stadtwerke; die Rechte aus der Registrierung, welche die Beklagte aufführte, seien wegen Rechtsmissbrauchs abzulehnen.

Den Urteilsspruch finden Sie online auf folgender Webseite.



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AGEV-Magazin 6/2010

 

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AGEV-Workshop

"Marken und Patente als Schutzrechte"

Dieser hoch spannende AGEV-Workshop fand am 5.7. ab 19.00 Uhr in Köln statt. Zahlreiche Mitglieder diskutierten engagiert unter der Leitung des Kölner Patentanwaltes Dirk Hübsch über die Fallstricke, vor allem aber über die unternehmerischen Möglichkeiten des europäischen Patentrechts und seiner Ableger.

Weitere Informationen zum Thema und zur Veranstaltung stellen wir im Mitgliederbereich zur Verfügung.

Hier finden Sie die Infos zum Workshop!

 



Erfolgsperspektive Deutschland

Heiße Luft und Klimawandel

Die Erfolgsperspektive Deutschland ist eine Internetinitiative, die mithilfe zahlreicher Statements und Anregungen deutscher Politiker und Verbände Wege zu neuem Denken und innovativen Lösungen aufzeigen will.

Auch die AGEV bringt sich dort mit ihrem Standpunkt zur Stellung der Informations- und Kommunikationstechnologie in Zeiten des Klimawandels ein und präsentiert einen einfachen und viel versprechenden Ansatz, diesen wirksam zu bekämpfen. Lesen Sie hier:  Erfolgsperspektive-Deutschland.de



Tu Gutes und rede drüber

In Deutschland gibt es über 60.000.000 nicht mehr genutzte Handys. Jedes von ihnen verfügt über 32 g Edelmetall, das recyclebar ist. Eine von vielen Sammelstellen, die die Handys diesem Zweck zuführen und obendrein noch mengenabhängig für ökologische Ziele spendet, ist die Telekom mit ihren Geschäftsstellen.



Das Zitat

Wohlstand heißt nicht, viel zu haben, sondern wenig zu benötigen.

Meinhard Miegel

 



Das Wichtigste vorm Letzten

„Wer glaubt, dass exponentielles Wachstum für immer weitergehen kann in einer endlichen Welt, ist entweder ein Verrückter oder ein Ökonom.“

Kenneth Ewart Boulding



Das Letzte

Obama sagt Klimapolitik ab

Die Monate März, April und Mai 2010 waren weltweit jeweils die heißesten seit Beginn der Aufzeichnungen vor 131 Jahren.

Quelle: GA Bonn, 31. Juli 2010




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