Urteil des Bundesgerichtshofs zum Onlinevertrieb
Die Nutzung des Internets als Vertriebsweg für Bücher, Musik oder Filme wird immer populärer. Gleichzeitig werden jedoch Verbraucher und Hersteller vor rechtlich neue Herausforderungen gestellt. Wird ein Buch im Geschäft gekauft, kann es beliebig weiterverkauft werden. Im Internet gekaufte eBooks, Programme oder Online-Musik werden häufig an ein Benutzerkonto gebunden, so dass die Weitergabe unterbunden wird. (Bildnachweis: pixelio.de, Claudia Hautumm)Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte gegen einen Spielehersteller, der das Prinzip der Bindung an ein Benutzerkonto nutzte, das den Zugang zum Spiel und zu einer kostenlosen Multiplayer-Plattform ermöglichte, aber nicht weitergegeben werden durfte. Für den Bundesverband wird der Verbraucher durch diese Technik unangemessen benachteiligt.
Der Bundesgerichtshof hingegen hält das Lizenzierungsmodell für rechtens (I ZR 178/08) und stützt damit die Urheberrechte auch im Online-Handel.
Quelle: Pressemeldung
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