Google aktualisiert Markenrichtlinie
Ab 14. September 2010 dürfen Nutzer von Google-Anzeigen geschützte Markennamen im Suchmaschinenmarketing anwenden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im März 2010 über die Verwendung fremder Marken für Werbezwecke positiv entschieden. (Bildnachweis: pixelio.de, Claudia Hautumm)Nach Googles bisheriger europäischer Markenrichtlinie konnten Markeninhaber eine Beschwerde einreichen, um zu verhindern, dass bei der Eingabe ihrer eigenen Marke fremde Anzeigen geschaltet wurden.
Das Gericht schränkte die Verwendung geschützter Begriffe als Keyword dahingehend ein, dass der Internet-Nutzer erkennen muss, ob die Anzeige vom Markeninhaber oder von einem Drittanbieter stammt. Damit die Verbraucher nicht verunsichert werden, können die Markeninhaber sich weiterhin bei Google beschweren und die Anzeige kann gegebenenfalls entfernt werden.
Weitere Informationen zu Adwords erhalten Sie bei Google.
Quelle: Google, EuGh
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Keine Pflichtversicherung für Selbstständige
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft im Rahmen seines Projektes "Rentendialog" auch die Versicherungspflicht für Selbstständige, um potenzieller Altersarmut vorzubeugen. Gut gemeint, aber teuflisch im Detail.
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Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird neu geregelt und das bisherige gerätebezogene Abrechnungsmodell auf eine nutzerbezogene Finanzierung umgestellt.
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Ein Zwischenruf von Professor Dr. Ernst Ulrich von WeizsäckerRechner für alle Lebenslagen
Die Seite zinsen-berechnen.de bietet eine Fülle von mächtigen kleinen Rechenprogrammen, die für Kredit- und Rendite-berechnungen aller Art Hilfestellung leisten. Die umfangreiche Werbung nervt etwas, aber abgesehen davon eine sehr nützliche Seite, die für den vielen Unsinn im Netz entschädigt.



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