Kinderbetreuung: Antragsfrist wird verlängert
Da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Arbeitnehmer immer wichtiger wird, suchen sie gezielt nach Arbeitgebern, die eine betriebliche Kinderbetreuung anbieten. Das Bundesfamilienministerium hat daher die Antragsfrist für das Förderprogramm zur betrieblichen Kinderbetreuung verlängert. (Bildnachweis: aboutpixel.de, Sergei Brehm)Bis zu zwei Jahre können Unternehmen gefördert werden. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Voraussetzung für eine Förderung ist u. a., dass mindestens sechs neue zusätzliche Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bereits bestehenden oder neuen Einrichtungen geschaffen werden. Dies müssen die Unternehmen jedoch nicht alleine bewältigen, im Verbund mit mehreren anderen können sie ebenfalls die Plätze schaffen. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro je Platz im Jahr.
Anträge müssen so frühzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Juli 2011 begonnen werden kann. Neben dem Förderprogramm bieten aber auch Länder und Kommunen eine öffentliche Kofinanzierung an.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder: "Unternehmen können durch betriebliche Kinderbetreuungsangebote einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Davon profitieren Beschäftigte und ihre Familien. Und davon profitieren die Unternehmen, die durch familienfreundliche Angebote für gut ausgebildete Fachkräfte attraktiver werden."
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de. Wie Sie eine Förderung zur Kinderbetreuung beantragen, können Sie hier nachlesen.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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