Neben einer längeren Kreditlaufzeit wird es auch eine längere Zinsbindungsfrist für alle Programmvariationen des Sonderprogramms geben. Die Variation „Flexibel“ wird eingeführt, um eine höhere Deckung der Betriebsmittel zu ermöglichen. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 50 Prozent der letzten Bilanzsumme.
Die neuen Konditionen sind zum 1. Februar in Kraft getreten. Bereits eingereichte Anträge können auf die neuen Varianten umgestellt werden. Informationen zum Sonderprogramm der KfW erhalten Sie hier. Das Merkblatt "KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen" steht zum Herunterladen im pdf-Format zur Verfügung.