Pflichtversicherung für Selbstständige
Am 18.10. veranstaltete die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, unter dem Titel „Themenlabor Arbeit“ eine Verbändeanhörung, bei der es auch um die geplante Pflichtversicherung für Selbstständige ging.
Geschäftsführer Grömping fasste die AGEV-Position wie folgt zusammen:
- Schutzbedürftige Selbstständige ohne obligatorische Absicherung benötigen eine Versicherungspflicht in Höhe der Grundsicherung.
- Vorhandene Versorgung durch z. B. Basisrente oder Immobilien ist befreiend anzuerkennen. Großzügige Übergangsfristen verhindern die Entwertung von bestehenden Altersvorsorgevermögen.
- Die AGEV lehnt eine Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ab. Das Rentenniveau ist zu niedrig, die Gefahr der Verwendung laufender Einzahlungen für neue Leistungen der DRV an bestehende Rentner ist zu groß.
- Die AGEV plädiert für den Aufbau von Versorgungswerken nach dem Modell der Freien Berufe, da sie das beste Ertrags-Risiko-Verhältnis erwarten lassen.
- Kommt es stattdessen zu einer Bürgerversicherung, muss diese auch Beamte umfassen.
Fazit: Langfristig muss die Entkopplung der Altersversorgung von der Erwerbsarbeit angestrebt werden, um neuen Vergütungsstrukturen und Entlohnungsmodellen in der digitalisierten Welt gerecht zu werden.