Elektronische AU: Arbeitgeber ab 2023 in Holschuld

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) werden digital, die „gelben Scheine“ sind ab 1. Januar 2023 Vergangenheit. Für Arbeitgeber heißt das: Die Daten der elektronischen AU müssen sie bei den gesetzlichen Krankenkassen aktiv abrufen.

Ab 1. Januar 2023 hat der „gelbe Schein“ für den Arbeitgeber ausgedient. Die elektronische AU (eAU) tritt die Nachfolge an. Das heißt, kranke Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber keinen „gelben Schein“ mehr aushändigen. Das bedeutet: Meldet sich ein Mitarbeiter krank, muss der Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2023 die von einem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters abrufen.

Die eAU gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer – auch für Minijobber, weshalb Arbeitgeber künftig deren Krankenkasse in ihren Personalunterlagen erfassen sollten. Privat Versicherte erhalten weiterhin die Krankmeldung in Papierform und müssen sie bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Seit längerem übermitteln viele Arztpraxen die Krankmeldung bereits elektronisch an die Krankenkassen, was sich in der Corona-Pandemie bewährt hat. Die Krankenkassen können somit Arbeitgebern den elektronischen Abruf einer Krankmeldung ab dem vierten Tag bereitstellen. Die Meldung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv vom Arbeitgeber bei der entsprechenden Krankenkasse angefordert werden.

Quelle: DHZ Deutsche Handwerks Zeitung