Bundesregierung entschärft DSGVO
Bei der Anpassung deutschen Rechts an die Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht die Bundesregierung weiter den Weg der Entschärfung. So soll ein neues Gesetzespaket vor allem kleine Unternehmen entlasten.
154 Gesetze umfasst das Gesetzespaket, das der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet hat. Die Regierung möchte mit den Änderungen sowohl kleinere Unternehmen entlasten als auch die Rechte von Betroffenen einschränken. So steigt die Mitarbeiterzahl, ab der ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben ist, von bisher zehn auf nun 20 Angestellte, die „ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten“ beschäftigt sind.
Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber kritisiert die Änderung und weist darauf hin, dass sich die Pflichten der Unternehmen überhaupt nicht ändern würden – es gebe schlicht keinen zuständigen Mitarbeiter mehr, der auf die Einhaltung der Verpflichtungen gesondert achtet. Auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk befürchtet, dass insbesondere Digital-Startups ein hohes wirtschaftliches Risiko eingingen, wenn sie als unerfahrene Unternehmer sensible Daten verarbeiten und dabei nicht auf den Posten eines Datenschutzbeauftragten zurückgreifen würden.
Weitere Kritik erntet der Gesetzesentwurf für die Einschränkung des Widerspruchsrechts, der Informationspflicht, des Auskunftsrechts sowie der Berichtigungs- und Löschfristen von Bürgern gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Konstantin von Notz aus dem Fraktionsvorstand der Grünen wirft der Regierung vor, die Umsetzung der DSGVO erneut genutzt zu haben, um die Datenschutzrechte der Bürger auszuhöhlen. Er stört sich besonders an den genannten Einschränkungen: „Das BSI machen Sie zu einer verdeckt und nicht rechenschaftspflichtig agierenden Datensammelmühle.“
Quelle: Heise Online
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