Homeoffice-Pauschale auch für Selbstständige?
Mit der beschlossenen Homeoffice-Steuerpauschale erkennt die Regierung an, dass die Wohnung für die Arbeit beansprucht wird. Doch werden neben Arbeitnehmern auch Selbstständige von der Steuererleichterung profitieren?
Das Homeoffice bei der Steuererklärung geltend zu machen, ist bislang ein kompliziertes Unterfangen – jedenfalls, wenn für die Arbeit daheim kein eigenes Zimmer zur Verfügung steht, sondern nur ein Schreibtisch in Flur, Wohn- oder Schlafzimmer. Dennoch erkennt die Regierung mit einer gerade beschlossenen neuen Steuerpauschale an, dass die Wohnung für die Arbeit beansprucht wird: Die Homeoffice-Pauschale soll fünf Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro im Kalenderjahr betragen. Das entspräche 120 Tagen im Homeoffice. Die verantwortlichen Politiker sprechen in Interviews jedoch nur von Arbeitnehmern, für die die Regelung gelten soll. Sebastian Brehm (CSU) geht auf Anfrage des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. für 2021 von Steuererleichterungen auch für heimarbeitende Selbstständige aus.
„Verkrustete“ Regelungen müssen neu gedacht werden
„Es stimmt: Die aktuelle Regelung bezieht sich nur auf Angestellte“, sagt er. Er räumt ein, dass die steuerliche Absetzbarkeit betrieblich genutzter Fläche in der eigenen Wohnung für alle kompliziert sei, wenn kein eigenes Bürozimmer vorhanden ist. Durch die flexibel agierende Arbeitswelt, in der Heimarbeit üblich sei, sei allerdings klar, dass die verantwortlichen Politiker nun unter Handlungsdruck stünden und die „verkrusteten“ Regelungen zum Homeoffice neu gedacht werden müssen. „Hier wird sich im kommenden Jahr einiges tun, und die Soloselbstständigen werden nicht außen vor bleiben“, sagt er.
Quelle: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V.
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