Neue IT-Gesetzgebung in der Kritik
Die neue IT-Gesetzgebung der Bundesregierung schwächt dem eco Verband zufolge die Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikation. Die Bundesregierung solle Beratungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 zugunsten einer europäischen Regelung zurückstellen.
Mit den vom Bundeskabinett in aller Eile beschlossenen Entwürfen für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 schwäche die Bundesregierung nachhaltig die allgemeine IT-Sicherheit und beschädige die Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikation in Deutschland, so die Einschätzung des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. „Nicht ‚Verbesserung der IT-Sicherheit‘, sondern ‚Ausweitung staatlicher Überwachung‘ lautet die korrekte Überschrift, unter der diese Gesetzesvorgänge eingeordnet werden können“, sagt der stellvertretende eco Vorstandsvorsitzende Klaus Landefeld. Alle drei Entwürfe enthielten Regelungen zur Überwachung digitaler Kommunikation, die gleichzeitig zu einer Schwächung der IT-Sicherheit führten.
Sicherheitsanforderungen an der Realität vorbei
Im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 betreffe dies beispielsweise den Umgang mit Informationen über Sicherheitslücken und Daten, die das BSI im Rahmen seiner neuen Befugnisse erhebt. Das Gesetz sehe unter anderem vor, dass das BSI Informationen über Sicherheitslücken zurückhalten soll, sofern es Sicherheitsbehörden gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Auch solle das BSI nun Datenverkehr an von ihm benannte Server umleiten lassen und selbst Angriffe auf IT-Systeme vortäuschen und im Zuge dessen auch in diese Systeme eindringen dürfen.
„Im Namen der IT-Sicherheit von TK-Netzen und bei TK-Diensten werden überzogen strenge, teils nicht zielführende Anforderungen gestellt, die die IT-Sicherheit kaum erhöhen dürften, dafür aber die betroffenen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen und schlimmstenfalls in ihrer Geschäftstätigkeit einschränken werden“, sagt Klaus Landefeld. „Die Internetwirtschaft braucht keinen Wildwuchs an Sicherheitsanforderungen, sondern objektive, sachgerechte und angemessene Vorgaben, welche den rechtsstaatlichen Anforderungen in Deutschland und Europa genügen“, so das Fazit von Klaus Landefeld.
Zur Stellungnahme des eco zum IT-Sicherheitsgesetz geht es hier.
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