NetzDG: nationaler Alleingang in der Kritik
Angesichts des überarbeiteten Entwurfs zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) warnt der eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. davor, einseitig auf nationaler Ebene weitere Auflagen für Betreiber sozialer Netzwerke zu definieren.
Nach langen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung des NetzDG geeinigt. Ende letzten Jahres hat die Europäische Kommission zudem den Digital Services Act (DSA) vorgestellt, der sich mit den künftigen Regelungen des NetzDG überschneidet. eco Geschäftsführer Alexander Rabe erklärt dazu: „Die seit vergangenem Jahr diskutierten Reformen zur Änderung des NetzDG konfrontieren die Anbieter sozialer Netzwerke erneut und zusätzlich mit erheblichen administrativen und bürokratischen Anforderungen. Aufgrund von Ungenauigkeiten des Gesetzgebers bei der Gesetzgebung herrscht seit Monaten große Rechts- und Planungsunsicherheit bei den betroffenen Unternehmen. Statt nationaler Alleingänge brauchen wir jetzt zügig einheitliche europäische Regelungen und Standards, im Einklang mit der Gesetzgebung einzelner EU-Staaten.“
Den im neuen Entwurf vorgesehenen neuen Regelungen und weiteren Anforderungen zur Begründung von gelöschten Inhalten nach den Communitystandards und einer sogenannten Forschungsklausel, nach der Angaben zu Inhalten und Verbreitung von Hasspostings künftig für die Forschung geöffnet werden sollen, steht eco ebenfalls kritisch gegenüber: „Mit der Begründungsklausel werden weitere bürokratische Lasten bei den Betreibern sozialer Netzwerke verursacht, die noch dazu unverhältnismäßig im Vergleich zu deren wirklichen Nutzen für die User sind“, sagt Rabe.
Quelle: eco
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