Diskussion um das Energie-Entlastungspaket
Auch die AGEV hatte ihre Ideen formuliert und an den Wirtschaftsminister gesandt. Im Folgenden unser Vorschlag und die Antwort des Ministeriums.
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
die auf dem Tisch liegenden Vorschläge zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der vom Finanzministerium ins Spiel gebrachte Tankrabatt, werden von Fachleuten deutlich kritisiert. Unsere Vereinigung schließt sich der Kritik an.
Stattdessen gibt es mit dem „Energiegeld“ oder „Klimageld“ ein Instrument, das von der Regierung bereits vorgesehen war, um den CO2-Preis sozial ausgewogen abzufedern. Es sollte pro Kopf auszuzahlen und einkommensunabhängig sein.
Die Entlastung für steigende Heizkosten ist wichtiger und nachhaltiger als für Mobilität. Durch die Auszahlung pro Kopf enthält das Energiegeld eine ausreichend gerechte soziale Komponente. Der Verzicht auf die Prüfung von Einkommensgrenzen ermöglicht eine schnelle, transparente und bürokratiearme Auszahlung und schafft Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Ampelkoalition.
Dass unser Vorschlag zurzeit nicht als Kompensation für einen steigenden CO2-Preis, sondern für den Ausgleich der kriegsbedingten Weltmarktpreise dient, spielt für das angestrebte Entlastungsziel keine Rolle. Das Instrument kann zudem bei geänderter Ausgangslage in den nächsten Jahren immer wieder zum Einsatz kommen und im Rahmen der Klimapolitik weiter ausgebaut werden.
Die AGEV schlägt ein einmaliges Energiegeld in Höhe von 150 € pro Kopf vor, was zu einer Gesamtbelastung von 12,5 Mio. € führen würde. Die absolute Höhe dieses Betrags relativiert sich durch die hohe Zielgenauigkeit der Unterstützung.
Die Antwort des Ministeriums:
…
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Vorschlag eines einmaligen Energiegeldes zur Entlastung der Bürger*innen für hohe Energiepreise.
Genau mit diesem Ziel hat die Bundesregierung am 24. März 2022 im Rahmen eines zweiten Entlastungspaketes eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro beschlossen, die allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt wird.
Zudem werden Familien einen Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind erhalten und die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Transferleistungsempfänger*innen werden um weitere 100 Euro erhöht. Die Bundesregierung hat außerdem bereits am 17. März eine Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger*innen, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld auf den Weg gebracht.
Zuvor hat sich die Koalition am 23. Februar 2022 auf ein erstes umfassendes Entlastungspaket geeinigt. Dazu zählt u.a. die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 zur Absenkung der Stromkosten, die Anhebung des Arbeitnehmerpauschalbetrages, des Grundfreibetrages, der Fernpendler-Pauschale und zahlreiche weitere Maßnahmen.
Bezüglich des im Koalitionsvertrag beschlossenen „Klimageldes“ zur Kompensation eines CO2-Preises im Marktsystem wurde innerhalb des Entlastungspaketes am 24. März 2022 auch vereinbart, möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID zu entwickeln.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft einen Überblick über die zahlreichen Entlastungsmaßnahmen für die aktuellen Belastungen durch hohe Energiepreise geben zu können.
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