Unrealistische Löschregel
Bei der Löschung von Inhalten bewegen wir uns in einem sehr sensiblen Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen, sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht. Umso wichtiger sei es, so Süme, dass sich jede Entscheidung über das Löschen fraglicher Inhalte am Grundsatz juristisch gründlicher Prüfung orientiert. Die vom Ministerium ins Spiel gebrachte 24-Stunden-Regelung zur Löschung von kritischen Inhalten fördere nur eine wahllose Löschkultur, da sie die Betreiber unter Zugzwang stellt. Zu einer ähnlichen Analyse kommt Markus Reuter von Netzpolitik.org. Reuter kritisiert zudem die sehr weite Definition von sozialen Netzwerken, wodurch Webmailer wie GMX, Videochat-Dienste, Datenspeicher- und Austauschdienste wie Dropbox ebenfalls von der Neuregelung betroffen sein könnten.
„Unsere Erfahrungen der eco Beschwerdestelle im Umgang mit rechtswidrigen Internetinhalten aus über 15 Jahren zeigen deutlich, dass 24 Stunden zur Einordnung juristischer Grenzfälle häufig ganz einfach nicht ausreichen, da die zu prüfenden Sachverhalte in vielen Fällen juristisch sehr komplex sind“, erklärt Süme. Statt die Unternehmen unter Druck zu setzen, fordert der Verband ein konsequenteres Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden. Der Entwurf des Bundesjustizministers muss entsprechend angepasst werden.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Netzpolitik.org, eco e.V.
Weitere Artikel zum Thema "Recht"