Vorsicht bei frei verfügbaren Fotos
Schüler haben Fotos von der Webseite eines Reiseportals heruntergeladen und in einem Referat verwendet. Die Bilder waren frei verfügbar, jedoch begingen die Kinder eine Straftat.
Die verwendeten Bilder stammten von einem Fotografen, der sie dem Portal mit einem einfachen Nutzungsrecht überließ. Als das Referat auf der Webseite der Schule veröffentlicht wurde, bemerkte der Fotograf die Rechteverletzung. Er verlangte von der Stadt als Schulbetreiber einen Schadenersatz.
Der Europäische Gerichtshof entschied im Sinne des Fotografen. Zwar waren die Bilder frei auf der Webseite zugänglich aber ohne eine Einwilligung stellt die Nutzung eine Urheberrechtsverletzung dar.
Quelle: Europäischer Gerichtshof
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