Verbraucherschützer klagen gegen Google
Der europäische Verbraucherverband hat Beschwerde gegen Google angekündigt. Die Verbraucherschützer aus sieben verschiedenen Ländern beklagen stetige Verstöße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung.
Sieben Mitgliedsverbände des europäischen Verbraucherverbands (BEUC) haben angekündigt, bei ihren jeweiligen Datenschutzbehörden Beschwerde gegen Google einzureichen. Nach Ansicht des „Bureau Européen des Unions de Consommateurs“ verstößt der US-Konzern gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung. Auslöser für diesen Schritt ist die Veröffentlichung einer norwegischen Studie, die herausgefunden haben möchte, dass Google seine Nutzer durch „verschiedene Tricks und Praktiken“ dazu bewegt, den „Standortverlauf“ und „Web- und App-Aktivitäten“ in ihren Smartphone-Konten aktiviert zu lassen. Zudem soll Google unzureichend über die Umstände der Datenspeicherung informieren. Weiterhin wird kritisiert, dass Android-Nutzer während der Einrichtung ihres Smartphones kaum umhinkämen, das Gerät mit einem Google-Konto zu verknüpfen. Nutzer, die sich gegen eine Speicherung gewisser Daten ausgesprochen haben, würden außerdem je nach Nutzungsverhalten ständig dazu gedrängt werden, die Entscheidung zu revidieren. Eine Nutzung der Standortabfrage etwa nur für einzelne Apps, sei gar nicht möglich.
Beschwerden aus sieben Ländern
Verbraucherschützer aus den Niederlanden, Griechenland, Norwegen, Slowenien, Tschechien, Polen und Schweden lassen mitteilen, dass Standorte derart viel über Menschen enthüllen könnten – beispielsweise religiöse oder politische Überzeugungen – dass sie DSGVO-Beschwerde einreichen werden. In einer Pressemitteilung des BEUC heißt es dazu: „Diese Praktiken entsprechen nicht der DSGVO, da Google keine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der betreffenden Daten hat. Insbesondere zeigt die Studie, dass die unter diesen Umständen erteilte Zustimmung der Nutzer nicht freiwillig erfolgt. Außerdem kann sich das Unternehmen nicht auf ein ‚berechtigtes Interesse‘ an der Erhebung und Verarbeitung von Standortdaten berufen, da diese Verfolgung erhebliche und aufdringliche Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten des Einzelnen hat.“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) denkt über eine einstweilige Verfügung nach.
Quelle: Heise Online
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