No-Deal-Brexit gefährdet Datenverkehr
Die Gefahr eines No-Deal-Brexits ist noch nicht gebannt. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob und welche Datenströme nach Großbritannien führen.
Sollte das Vereinigte Königreich ohne Abkommen aus der Europäischen Union ausscheiden, sind die bisher geltenden europäischen Datenschutzregeln im Datenverkehr wertlos. Großbritannien wäre ein Drittland und personenbezogene Daten dürfen in solche Länder nur übermittelt werden, wenn die EU-Kommission das Datenschutzniveau für angemessen hält. „Vieles, was bisher selbstverständlich war, geriete durch einen plötzlichen und ungeordneten Austritt ins Wanken“, sagt Alexander Rabe, Geschäftsführer des Verbands der Internetwirtschaft e. V. (eco). Unternehmen sollten daher unbedingt ihre Datenflüsse nach Großbritannien prüfen. Handlungsbedarf besteht für alle Unternehmen, die Dienstleistungen und Services aus Großbritannien beziehen.
Zur Absicherung können Geschäftsleute einen Vertrag zur Datenübermittlung oder Auftragsverarbeitung mit ihrem britischen Partner abschließen. Zur Legitimierung sollten sie auf die EU-Standardvertragsklauseln zurückgreifen. Dabei handelt es sich um ein Klausel-Set der EU-Kommission zur Regelung eines Datentransfers in ein Drittland.
„Wichtig ist dabei, dass es auch bei Verwendung dieser Klauseln zusätzlich einer Rechtsgrundlage für die eigentliche Datenverarbeitung bedarf. Zudem können inhaltliche Änderungen an diesen Klauseln zu einer Genehmigungspflicht der Aufsichtsbehörden führen“, erläutert Eva Focken, Rechtsanwältin und Datenschutzspezialistin der internationalen Wirtschaftskanzlei Fieldfisher. Sie empfiehlt deshalb, die EU-Vertragsklauseln möglichst unverändert zu übernehmen.
Hier lassen sich die EU-Klauseln einsehen.
Quelle: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V.
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