Letzte Chance zur Verhinderung von Uploadfiltern?
Mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) will Polen Artikel 17 der umstrittenen EU-Urheberrechtsreform kippen. Sollte die Klage Erfolg haben, können die Regelungen zu den Upload-Filtern nicht angewendet werden.
In diesem Fall müsste die Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie in den Mitgliedstaaten nachgebessert werden. Bereits im Mai 2019 hatte die polnische Regierung die darunterfallenden Regelungen zu Uploadfiltern beanstandet. Die Schlussanträge des Generalanwalts könnten nun das in den kommenden Monaten folgende EuGH-Urteil zur EU-Urheberrechtsreform maßgeblich beeinflussen. Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. warnt vor Rechtsunsicherheiten bei der deutschen sowie EU-weiten Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie. Der EuGH habe die Chance, mit seiner Entscheidung die umstrittenen und vom eco kritisierten Uploadfilter zu verhindern und klarzustellen, dass diese nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. eco Geschäftsführer Alexander Rabe: „An der EU-Urheberrechtsreform wird ganz klar deutlich, dass das Internet keine Ländergrenzen kennt. Die EU hatte einheitliche Regelungen zum Urheberrecht schaffen wollen, doch erreicht hat sie das Gegenteil: Was bleibt ist ein europäischer Flickenteppich aus einzelnen nationalen Gesetzestexten, die so nicht umsetzbar sein werden. Fakt ist aber, dass Uploadfilter die Nutzung von Onlineplattformen entschieden eingrenzen. Uploadfilter bedeuten eine Zäsur für die Meinungsfreiheit und das freie Netz in ganz Europa.“
Was bedeutet Polens Klage für den europäischen Kontext?
Auch wenn die Umsetzungsfrist für die Urheberrecht-Richtlinie bereits am 7. Juni abgelaufen ist, hat die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten die Regeln noch nicht implementiert. Wenn die Klage Polens Erfolg hat, können die Regelungen zu den Upload-Filtern nicht angewendet werden. „Es ist zu erwarten, dass die Kommission bis zur EuGH-Entscheidung von entsprechendem Nachdruck absehen wird“, sagt Rabe. „Sollte der EuGH Polens-Forderung Folge leisten, dürfte es in vielen Ländern auch dabei bleiben, dass die Regelungen zu Uploadfiltern keinen Eingang in die nationalen Gesetze finden.“
Quelle: eco
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