Urteil zu Streitwertdeckelung beim Filesharing
Eine verbraucherfreundliche Entscheidung zum Filesharing ist gefallen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil bestätigt, dass die Streitwertdeckelung im deutschen Urheberrechtsgesetz auf 1000 Euro EU-konform ist.
Die EuGH-Entscheidung lässt insbesondere Filesharing-Abgemahnte aufatmen. Zwar hatte sich bereits im November 2021 der Generalanwalt des EuGH in seinen Schlussanträgen dafür ausgesprochen, dass die Streitwertdeckelung auf 1000 Euro bei urheberrechtlichen Abmahnungen weiterhin zulässig sein soll. Doch wasserdicht war dieser Weg noch nicht. Nun hat Der EuGH seine Ansicht per Urteil bestätigt.
Durch diese Regelung liegen die Anwaltskosten, die wegen Filesharings Abgemahnte zahlen müssen, bei etwa 160 Euro – auch, wenn die abmahnenden Urheber tatsächlich mehr an ihre Anwälte zahlen. Ein anderslautendes Urteil hätte bedeuten können, dass künftig etwa acht Mal so hohe Abmahnkosten hätten gefordert werden können. Über die Jahre hatten sich die „Massenabmahnungen“ zu einer regelrechten profitablen „Abmahnindustrie“ entwickelt.
Quelle und weitere Rechtstipps: WILDE BEUGER SOLMECKE
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