Scheinselbstständigkeit vorbeugen
Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD) hat die neue Reihe „Schütze deine Selbstständigkeit“ gestartet – mit Tipps, wie man als Unternehmerin und Unternehmer dem Generalverdacht der Scheinselbstständigkeit vorbeugt.
Schwammige Kriterien, widersprüchliche Urteile, drohende Beitragspflicht: Selbstständige müssen zunehmend ihre Selbstständigkeit verteidigen. Dass sie in diese Verteidigungsrolle gedrängt werden, liegt zum einen an der Rechtslage, aber auch am politischen Willen, schreibt der VGSD. Verbindliche Kriterien, die die Einordnung eines Auftrags als selbstständige Tätigkeit rechtssicher ermöglichen, würden fehlen. Auch die letzte Reform zum April 2022 habe hier keine Verbesserung gebracht. Stattdessen würden Prüfer wie Anwälte mit einem mageren Gesetzestext, rechtlich nicht verbindlichen Anmerkungen in einem Rundschreiben und widersprüchlichen Urteilen teils auf höchstrichterlicher Stufe arbeiten. „Wer seine Selbstständigkeit als Erwerbsmodell schützen will, muss wissen, worauf Betriebsprüfer, Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und Sozialrichter bei der Beurteilung achten", erklärt Arbeits- und Sozialrechtsexperte Michael Felser.
Deswegen hat der VGSD gemeinsam mit erfahrenen Anwälten und Experten die 25 wichtigsten Tipps zusammengestellt, um das Erwerbsmodell von Selbstständigen zu schützen.
Weitere Infos beim VGSD.
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