DienstAGEV - 49. Kalenderwoche 2020
Liebe Leserin,
lieber Leser,
morgen ist der diesmal online durchgeführte IT-Sicherheitstag der NRW-IHKs, den ich Ihnen nochmals ans Herz lege, da Internetkriminalität laut BKA „die größte Bedrohung für deutsche Unternehmen“ darstellt. Daher wollte ich diesmal eigentlich aus dem DienstAGEV einen Mittwoch-Newsletter machen, um Ihnen unverzüglich berichten zu können.
Allerdings kam mir gestern überraschend das Verbraucherministerium positiv in die Quere. Wie das Handelsblatt berichtet, reagiert es auf den massiven Anstieg des Onlinehandels durch Corona. 69 % der Deutschen vom Kleinkind bis zum Greis kaufen jetzt online ein und wollen das nach der Pandemie beibehalten. Allein im zweiten Quartal sind die Umsätze im Vergleich zu 2019 um 16,5 % gestiegen.
Eine Schattenseite dieser Entwicklung ist der an dieser Stelle schon mehrfach diskutierte „Retourenboom“ inklusive gesteigertem Verkehrsaufkommen und vor allem Vernichtung von Neuware. Genau das hat die AGEV im letzten Sommer beim Bundeswirtschaftsministerium auf Basis einer Studie der Universität Bamberg um den Wissenschaftler Björn Asdecker angeprangert und die Vorteile aufgezeigt, die eine obligatorische Retourengebühr mit sich brächte – für Verbraucher, Umwelt und kleine und mittlere Unternehmen. Die Details dazu finden Sie auf agev.de.
Es gibt offenbar einen mir bislang nicht bekannten „Sachverständigenrat für Verbraucherfragen im Bundesverbraucherministerium“, der als eine Lösung für dieses Problem eine „Kostentragungspflicht“ für die Verbraucher bei Retouren von mangelfreien Produkten erkennt, also genau den Ansatz, den die AGEV vor einem Jahr gewählt hat. Ich habe damals beim Bundeswirtschaftsminister eine verpflichtende Retourengebühr von z. B. 3,90 € gefordert, aber von dort eine nichtssagende Ablehnung erhalten.
Erstaunlich ist, dass die o. g. Regierungsberater ihren eigenen, gleichlautenden Vorschlag lt. Handelsblatt als „harten Eingriff in den Markt“ einschätzen. Auch da erscheint mir die AGEV einen Schritt weiter und wird das Gremium ermuntern, sein Licht nicht unter den Scheffel zu stellen. Es ist doch kein Eingriff in den Markt, wenn derjenige für die Kosten aufkommt, die sein Handeln verursacht. Im Gegenteil ist das auf Grundlage der Kant’schen Prinzipien die Basis für menschliches Zusammenleben.
Und da sind wir bei einem zentralen Punkt der Weiterentwicklung unserer sozialen Marktwirtschaft: Sie wird nur funktionieren und womöglich sogar besser als bisher, wenn der Preis einer Transaktion die realen Kosten der Marktteilnehmer widerspiegelt, also unfaire und nicht ökologische Produktion sowie umweltbelastender Transport und Entsorgung im Preis enthalten sind.
Hier schließt sich der Kreis zum Beratergremium ein zweites Mal. Auch dort wurde erkannt, dass das von Entwicklungshilfeminister Müller forcierte „Lieferkettengesetz“ eine wichtige Hilfe beim Aufbau nachhaltiger Handelsstrukturen sein kann. Da die AGEV das im Sinne der kleinen Unternehmer ebenfalls befürwortet, freue ich mich jetzt doppelt auf das Gespräch mit dem zuständigen Staatssekretär, Prof. Dr. Christian Kastrop.
Herzliche Grüße
Ihr
Franz J. Grömping