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Der Antragsteller hält sich an diesen Antrag 14 Tage gebunden. Der Antrag gilt durch die Vereinigung als angenommen, wenn innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Ablehnung erfolgt. Durch die Absendung dieses Aufnahmeantrages wird die Satzung der AGEV sowie deren Beitragsordnung in der jeweils geltenden Fassung anerkannt.
Die Mitgliedschaft erlischt automatisch durch Liquidation des Mitgliedsunternehmens bzw. bei Ableben des Mitglieds. Sie kann außerdem durch formlose Kündigung seitens des Mitglieds beendet werden.
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Papierausgabe
Der Antragsteller ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der beantragten Mitgliedschaft mittels dieses Aufnahmeantrages erhobenen Daten gespeichert und an alle betroffenen Vereinigungseinrichtungen übermittelt werden. Diese Daten sind für die AGEV und ihre Einrichtungen erforderlich zur ordnungsgemäßen Durchführung des Beitragseinzugs sowie der üblichen Betreuung im Rahmen der mitgliedschaftlichen Beziehungen.
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