Kennzeichnungspflicht zur Transparenz von KI-generierten Inhalten

KI-generierte Bilder, Videos oder Texte sind längst Alltag. Für Nutzer ist aber oft nicht erkennbar, was echt ist – und was nicht. Die KI-VO sieht ab August 2026 deshalb Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI vor. Warum das Thema so heikel ist, erklärt die Kanzlei SRD.
Für Betreiber von KI ist eine Kennzeichnungspflicht von Deepfakes vorgesehen. Wie die Erfüllung der Pflicht aussehen kann, ist in der KI-VO nicht praktisch abgebildet. Genau hier setzt der erste Entwurf des „Code of Practice“ zur Transparenz von KI-generierten Inhalten an. Er soll erklären, wie die Kennzeichnungspflichten aus dem EU AI Act – die ab dem 2. August 2026 gelten – praktisch umgesetzt werden können.
Was beinhaltet der Code of Practice? Was gilt nicht als kennzeichnungspflichtig? Wie soll die Kennzeichnung aussehen? Wer ist verantwortlich? Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Antworten und mehr Informationen: SRD SCHÜRMANN, ROSENTHAL, DREYER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
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