„Mehr Rechtssicherheit würde sich direkt in Innovation und Wachstum übersetzen“

Dr. Andreas Lutz (Bildquelle: Thomas Wieland)

Rechtlich gelten Solo-Selbstständige als Unternehmer und damit als starke Marktteilnehmer, in der Praxis sind sie jedoch oft so vulnerabel wie Verbraucher. Im Interview spricht Dr. Andreas Lutz, Vorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), über die Diskrepanz zwischen geltendem Recht und gelebter Realität, über längst überfällige Reformen und die Effekte, die mehr Rechtssicherheit freisetzen würden.

AGEV: Wie erklären Sie sich, dass jemand mit einem Ein-Personen-Betrieb rechtlich weniger geschützt ist als ein normaler Verbraucher, und halten Sie das als Interessensvertreter der Selbstständigen für sachlich vertretbar?

Andreas Lutz: Die Idee dahinter ist, dass Unternehmer informiert, professionell beraten und auf Augenhöhe mit ihren Vertragspartnern sind. Für größere Unternehmen mag das stimmen, für Solo‑Selbstständige ist es meist nicht der Fall. Wer allein am Küchentisch seine Buchhaltung macht, ist in der Vertragsrealität eben kein „starker Marktteilnehmer“, sondern genauso verletzlich wie ein Verbraucher – nur derzeit meist mit deutlich weniger Schutz.

AGEV: Viele Solo‑Selbstständige empfinden ihren gesamten Status als unsicher und kaum planbar. Wie könnten aus Sicht des VGSD die gravierendsten Unsicherheiten für Selbstständige beseitigt werden – und welche konkreten Folgen hätte dies für Aufträge, Investitionen und die berufliche Planung?

Andreas Lutz: Aus Sicht des VGSD könnte man sehr konkret an drei Stellschrauben drehen. Erstens brauchen wir eine rechtssichere Statusfeststellung: Wer eine bestimmte Zahl von Positivkriterien erfüllt, zum Beispiel drei aus fünf, muss sich auf seinen Selbstständigenstatus verlassen können, statt Jahre später mit rückwirkenden Beitragsforderungen konfrontiert zu werden. Kriterien könnten etwa ein deutlich höherer Stundensatz sein als der eines vergleichbaren Angestellten, die Tätigkeit für mehrere Auftraggeber, das Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung als Ausdruck unternehmerischen Risikos usw. Zweitens benötigen wir eine faire Beitragsbemessung: Es ist in Ordnung, dass Selbstständige Arbeitgeber- und -nehmeranteil alleine tragen müssen, aber momentan zahlen wir deutlich mehr. Schließlich sollten die Selbstständigen analogen Zugang wie Angestellte zu Aktivrente, betrieblicher Altersvorsorge, Mutterschutz usw. erhalten. Mehr Rechtssicherheit würde sich direkt in mehr Innovation, Wachstum und Steuereinnahmen übersetzen.

AGEV: Die Politik verweist gern auf „Fehlanreize“ und Missbrauch von Werkverträgen, wenn es um strengere Regeln für Selbstständige geht. Inwiefern trifft die aktuelle Gesetzgebung nach Ihrer Einschätzung aber vor allem die freiwillig und auskömmlich arbeitenden Solo‑Selbstständigen und weniger die eigentlichen Problemfälle?

Andreas Lutz: Es gibt Missbrauch, etwa wenn abhängige Beschäftigung über Schein‑Werkverträge verschleiert wird. Dieser sollte gezielt angegangen werden. Das Problem ist, dass die aktuelle Gesetzgebung mit der Schrotflinte schießt, statt mit dem Skalpell zu arbeiten. Die wirklich prekären Konstruktionen findet man oft im unteren Honorarbereich – dort, wo Menschen faktisch weisungsgebunden, voll eingegliedert und finanziell abhängig sind, aber auf dem Papier „selbstständig“ heißen. Die tatsächlich verfolgten Solo-Selbstständigen sind das genaue Gegenteil: hochqualifiziert, freiwillig selbstständig, mit eigenen Kunden, eigener Preisgestaltung und erheblichem unternehmerischen Risiko, wie sich gerade in der jetzigen Krise zeigt. Diese Gruppe trifft man mit pauschalen Verschärfungen besonders hart: Auftraggeber ziehen sich aus Angst vor unverhältnismäßigen Sanktionen bei Feststellung einer abhängigen Beschäftigung zurück, in der Folge geraten Tagessätze unter Druck, und ganze Branchen – von IT‑Freelancern bis hin zu Kreativen – werden ausgebremst, obwohl sie eigentlich geschützt werden sollten. Die eigentlichen Problemfälle bleiben dagegen oft in Grauzonen bestehen.

AGEV: Die Bundesregierung berät derzeit einen Gesetzesentwurf, nach dem Selbstständige einen etwas sichereren Status bei Aufträgen erhalten sollen, wenn sie im Gegenzug freiwillig für diesen Auftrag Rentenversicherungsbeiträge bezahlen bzw. vom Auftraggeber direkt abführen lassen. Wie bewertet der VGSD diese Pläne grundsätzlich: Ist das ein fairer Deal oder eher ein verkappter Zwangsbeitritt mit unklarem Nutzen für die Betroffenen?

Andreas Lutz: Die Idee eines „sicheren Status gegen Zahlen von Rentenbeiträgen“ klingt schon auf den ersten Blick zweifelhaft: Sollte in einem Rechtsstaat Rechtssicherheit nicht für alle gelten? Wer deutlich oberhalb der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro verdient, wird sich die 18.860 Euro Rentenbeiträge leisten, um endlich wieder Aufträge zu erhalten. Für die Normalverdiener unter den Selbstständigen ist die zusätzliche Belastung aufgrund der unfairen Beitragsbemessung aber kaum zu stemmen, weil diese bei ihnen zu einer extrem hohen prozentualen Belastung des Einkommens führt. Und wenn „freiwillig“ bedeutet, dass ein Großteil der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss, um noch Aufträge zu erhalten, reden wir über die Einführung einer Rentenversicherungspflicht durch die Hintertür.

Es ist legitim, dass die Regierung Selbstständige in die Rentenversicherung einbeziehen möchte und es wurde intensiv darüber beraten, was die Voraussetzungen dafür sind. Vertrauensschutz für Bestandsselbstständige und ihre bestehenden Altersvorsorge-Verpflichtungen, die Möglichkeit eines Opt-outs sowie eine Karenzzeit für Gründende, die ihr Geschäft erst noch aufbauen müssen, standen mehrfach in Koalitionsverträgen. Bei Fachgesprächen wurden Maßnahmen erarbeitet, um eine Versicherungspflicht mit den stark schwankenden Einkommen von Selbstständigen vereinbar zu machen – und um eine faire Beitragsberechnung zu erreichen. Diese Maßnahmen sind durch Gerechtigkeit und gesunden Menschenverstand geboten und dürfen auf keinen Fall durch ein angebliches „Wahlrecht“ ausgehebelt werden. Rechtssicherheit muss für alle Selbstständigen eingeführt werden und getrennt von einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige geregelt werden.

Zudem braucht es noch einige Arbeit, um die vom BMAS vorgeschlagenen Kriterien passend und rechtssicher zu machen! Sie sind teilweise noch zu unbestimmt oder unvereinbar mit bestimmten selbstständigen Tätigkeiten. Wir freuen uns aber, dass nach Jahren des Stillstands der Dialog über eine Lösung begonnen hat.

AGEV: Vielen Dank für das Gespräch.

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