Bundestag stärkt Cybersicherheit

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Mit der Verabschiedung des Durchführungsgesetzes zum Cyber Resilience Act (CRA) wird ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Cybersicherheit in Deutschland und Europa vollzogen. Das bekannte CE-Kennzeichen wird damit ab Dezember 2027 um den Aspekt Cybersicherheit erweitert und auf Produkte mit digitalen Elementen angewendet.

Thomas Caspers, Vizepräsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), begrüßt diesen wichtigen Schritt. „Der Cyber Resilience Act schafft europaweit erstmals verpflichtende Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen – von der smarten Kaffeemaschine, über Mobile Apps bis hin zum Sicherheitschip. Cybersicherheit muss damit über den gesamten Lebenszyklus bereits von Entwicklung der Produkte an verbindlich berücksichtigt werden. Das schafft Transparenz und Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher im Alltag.“

Als marktüberwachende Behörde kann das BSI stichprobenartig oder gezielt IT-Produkte auf Cybersicherheit überprüfen, Nachbesserungen einfordern und bei Verstößen Sanktionen und Bußgelder verhängen. Dem BSI wird in dieser Rolle auch die Möglichkeit eingeräumt, Produkte mit digitalen Elementen vom Markt zu nehmen, wenn sie den Anforderungen des CRA nicht gerecht werden.

Mit dem CRA, zu deutsch Cyberresilienz-Verordnung, wird der Schutz von Bürgern und Unternehmen sowie den digitalen Infrastrukturen substantiell gestärkt und ein zentraler Beitrag für die Cybersicherheit im EU Binnenmarkt geleistet.

Quelle: BSI

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