KI in der Softwareentwicklung: Wem gehört der Code und wer haftet?

Für KI-generierten Code haftet grundsätzlich, wer ihn liefert – ein Urheberrecht daran entsteht in der Regel nicht. Die Kanzlei SRD für KI-, IT- und Datenrecht zeigt entlang von Input, Verarbeitung und Output, was Auftraggeber und Auftragnehmer regeln sollten.
In der Softwareentwicklung entsteht Code zunehmend gemeinsam mit KI. Rechtssicher werde KI-Softwareentwicklung erst durch das Zusammenspiel zweier Ebenen, so die Kanzlei für digitale Projekte: die vertragliche Ausgestaltung des KI-Einsatzes im Einzelfall und die interne Struktur beim Auftragnehmer. Die KI einfach machen zu lassen, sei keine gute Idee.
Es brauche Guidelines und einen festen Freigabeprozess, die im Vertrag und im Entwicklungsalltag gleichermaßen verankert seien. Auftraggeber und Auftragnehmer sollten das vor Projektstart klären, denn ein gemeinfreies oder lizenzinfiziertes Ergebnis ließe sich nachträglich nicht reparieren.
Folgende Fragen klären die SRD Rechtsanwälte:
Was darf ein Dienstleister in den Prompt geben?
Was passiert mit den Daten beim KI-Anbieter?
Wer haftet für Fehler bei KI-gestützter Softwareentwicklung?
Ist KI-generierter Code urheberrechtlich geschützt?
Wie sichern Auftragnehmer die Rechte am Leistungsergebnis?
Welche Risiken bleiben trotz menschlicher Bearbeitung?
Was ändert sich, wenn das Leistungsergebnis selbst ein KI-System ist?
Quelle: SRD Rechtsanwälte
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