AI Act kommt nach Deutschland

Das Bundeskabinett hat das Durchführungsgesetz zum EU AI Act beschlossen. Laut Dr. Ralf Wintergerst, Präsident des Digitalverbands Bitkom, entscheidet sich jetzt, ob der AI Act in Deutschland zum Innovations- oder zum Bürokratieprojekt wird.
„Der AI Act trifft in Deutschland auf eine bestehende komplexe Behördenstruktur mit breit verteilten Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene sowie für einzelne Branchen. Die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle in einem Verbund mit weiteren zuständigen Behörden zu benennen, ist ein pragmatischer Ansatz. Die Bündelung von Zuständigkeiten und die behördenübergreifende Zusammenarbeit müssen jetzt schnell, effizient und verlässlich funktionieren. Und es gilt, die zuständigen Behörden so aufzustellen, dass Beratung, Koordinierung und Marktüberwachung effektiv möglich sind. Sie brauchen schlanke Strukturen, effiziente Prozesse und müssen dazu selbst auch umfassend KI einsetzen, um ihren Aufgaben nachzukommen. Nur dann kann es gelingen, mit den etwas mehr als 60 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den umfassenden Aufgaben nachzukommen“, kommentiert Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.
Ohne den Einsatz von KI und ausreichende Ressourcen werde aus Regulierung schnell Stillstand, die vorgesehenen Prüfstellen dürften nicht zum Flaschenhals werden. Unternehmen müssten KI-Systeme, die nach dem AI Act als besonders risikoreich gelten, in vielen Fällen von unabhängigen Stellen prüfen und bestätigen lassen. Diese Stellen müssten vorab von behördlicher Seite anerkannt werden, so Wintergerst. Komme es hier zu langen Wartezeiten, würden KI-Innovationen in sensiblen Bereichen ausgebremst.
Quelle: Bitkom
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