Netzausbau: Kritik an Reform des Telekommunikationsgesetzes

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Das Bundeskabinett will mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine schnellere Versorgung der Haushalte mit Glasfaser erreichen. Kritik kommt aus der Wirtschaft. Unter anderem setze die geplante zusätzliche Regulierung „ein völlig falsches Signal zulasten der Wettbewerber der Telekom“.

Der 138-seitige Gesetzentwurf (PDF) enthält unter anderem in Paragraf 144 ein neu formuliertes Recht auf Vollausbau. Konkret heißt es: „Bei Fehlen verfügbarer gebäudeinterner Glasfaserverkabelungen haben Betreiber gegenüber dem Gebäudeeigentümer das Recht, im gesamten Gebäude eine glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastruktur und Glasfaserverkabelung, einschließlich Verbindungen bis zu dem physischen Punkt, an dem der Endnutzer eine Anbindung an das öffentliche Telekommunikationsnetz hat, zu errichten.“

Diskriminierungsfreier Zugang zu Inhouse-Netzen

Ein neuer Paragraf 22b regelt zudem, dass Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Eigentümer von Verkabelungen „allen zumutbaren Zugangsanträgen zu Verkabelungen und zugehörigen Einrichtungen in Gebäuden oder bis zum ersten Konzentrations- oder Verteilerpunkt, sofern dieser außerhalb des Gebäudes liegt, stattzugeben“ haben. Somit könnten Verbraucher aus einer größeren Anzahl an Anbietern auswählen, schreibt das Ministerium.

Darüber hinaus soll die TKG-Novelle Genehmigungsverfahren vereinfachen. Laut Paragraf 150 beträgt die Genehmigungsfrist für Bauarbeiten künftig zwei statt bisher drei Monate. Allerdings kann die Frist bei schwierigen Angelegenheiten künftig um zwei statt bisher einen Monat verlängert werden, so dass wie bisher insgesamt vier Monate zulässig sind.

Kritik von Breko und Bitkom

Aus der Wirtschaft kam überwiegend Kritik an dem Gesetz. So monierte der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko): „Statt Turbo für den Netzausbau droht das Gesetz zur Glasfaserbremse zu werden – und das zu einem Zeitpunkt, der entscheidend für den weiteren Ausbau ist.“ Die geplante zusätzliche Regulierung setze „ein völlig falsches Signal zulasten der Wettbewerber der Telekom“.

Als „sehr kritisch“ bewertet der Verband die geplante Ausweitung der Zugangsregulierung für Unternehmen ohne marktbeherrschende Stellung. „Die vorgesehenen Regelungen über den Zugang zu Glasfasernetzen und zur Ausweitung des Inhouse-Zugangs treffen genau die Unternehmen, die seit Jahren am stärksten in den Glasfaserausbau investieren“, hieß es. Gelobt werden hingegen die Regelungen zum Technologiewechsel von DSL auf Glasfaser sowie das vorgeschlagene Vollausbaurecht.

Der IT-Branchenverband Bitkom hat „entscheidende Lücken“ in dem Gesetz ausgemacht. So sei es ein Fehler, dass die ursprünglich geplante Regelung zur schnelleren Stromanbindung von Mobilfunkstandorten aus der Novelle gestrichen worden sei. Ein Lichtblick sei hingegen der geplante Liegenschaftsatlas für Gebäude der öffentlichen Hand für potenzielle Mobilfunkstandorte.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.

Quelle: golem.de

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