Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung

Der Digitalverband Bitkom fordert in einer aktuellen Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) einen Rechtsanspruch der Bürger auf zentrale digitale Verwaltungsleistungen. Das sei der einzige Weg, um mehr Tempo zu machen.

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Außerdem in der Forderungsliste des Bitkom: die schnellstmögliche Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“, so dass man bei der Beantragung von OZG-Leistungen keine Daten mehr angeben muss, die bereits in öffentlichen Registern vorliegen. „Bei der Grundsteuerreform hat der Staat seine Bürgerinnen und Bürger Angaben zusammentragen lassen, die ihm längst vorlagen, zwischen den Behörden aufgrund mangelnder Digitalisierung aber nicht ausgetauscht werden konnten. Damit muss ein für allemal Schluss sein“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Das notwendige Tempo bei der Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen bekommen wir nicht über mehr oder weniger verbindliche Fristen, sondern nur über einen Rechtsanspruch, mit dem sich auch unnötig entstandene Kosten einklagen lassen.“

Zugleich plädiert Bitkom dafür, bei der Novelle des Onlinezugangsgesetzes nicht nur die Antragstellung in den Blick zu nehmen, sondern stärker die Digitalisierung der Behörden selbst zu forcieren. „Wenn digital gestellte Anträge ausgedruckt werden, um sie zu bearbeiten, und danach für die Antwort wieder digitalisiert werden müssen, dann sind wir noch weit entfernt von einer echten digitalen Verwaltung“, so Berg.

Die vollständige Stellungnahme „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften“ können Sie beim Bitkom downloaden.

Quelle: Bitkom