AGB für Kleinunternehmer: abmahnsichere Rechtstexte

Wer im „Nebenerwerb“ mit dem Online-Handel startet, ist in der Regel automatisch Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Dies muss in den Rechtstexten berücksichtigt werden. Die IT-Recht Kanzlei bietet eine Anleitung, wie diese schnell angepasst werden können.
Kleinunternehmer unterliegen im E-Commerce letztlich wettbewerbsrechtlich denselben Kriterien wie regelbesteuerte Unternehmer. Sie genießen lediglich eine umsatzsteuerrechtliche Befreiung nach § 19 UStG. Dies bedeutet: Wer als Kleinunternehmer im Internet verkauft, muss sich ebenso an die wettbewerbsrechtlichen Regeln halten wie ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Somit müssen Kleinunternehmer insbesondere dafür Sorge tragen, dass sie sich rechtssicher bewegen, was Ihre Rechtstexte (Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung) betrifft.
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