Energiekosten: Härtefallhilfe in NRW
Ab dem 21. März 2023 können kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige mit hohen Energiepreissteigerungen Unterstützung durch das NRW-Programm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen.

Ziel der Härtefallhilfe ist es, existenzbedrohte Unternehmen in ihren Betriebsaufgaben zu unterstützen, vor finanziellen Mehrbelastungen zu schützen und einen Arbeitsplatzabbau zu verhindern. Hierzu übernimmt die NRW.BANK, als Förderbank des Landes, die Prüfung und Bewilligung der Anträge.
Schon jetzt können Unternehmen das elektronische Antragsportal einsehen und weitere Detailfragen klären. Im digitalen Antragsverfahren müssen Betriebe nur unbedingt notwendige Angaben zur rechtssicheren Überprüfung und Erfolgskontrolle machen. Für die Härtefallhilfen stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.
Mehr Informationen zu den Härtefallhilfen hier.
Quelle: IHK NRW
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