Grünes Licht für digitale Mitgliederversammlungen
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen am 3. März gebilligt. Es knüpft an eine Sonderregelung aus der Corona-Zeit an. Ein sinnvoller Schritt angesichts der voranschreitenden Digitalisierung.

Das Gesetz ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch um eine Regelung, die es erlaubt, dass Vereinsmitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Mitgliederversammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können.
Hybride und rein virtuelle Versammlungen
Neben dieser Möglichkeit der so genannten hybriden Versammlung können die Mitglieder auch beschließen, dass Versammlungen rein virtuell stattfinden, die Teilnahme also nur mittels elektronischer Kommunikation möglich ist. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.
Quelle: Bundesrat kompakt
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