Grünes Licht für digitale Mitgliederversammlungen
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen am 3. März gebilligt. Es knüpft an eine Sonderregelung aus der Corona-Zeit an. Ein sinnvoller Schritt angesichts der voranschreitenden Digitalisierung.

Das Gesetz ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch um eine Regelung, die es erlaubt, dass Vereinsmitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Mitgliederversammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können.
Hybride und rein virtuelle Versammlungen
Neben dieser Möglichkeit der so genannten hybriden Versammlung können die Mitglieder auch beschließen, dass Versammlungen rein virtuell stattfinden, die Teilnahme also nur mittels elektronischer Kommunikation möglich ist. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.
Quelle: Bundesrat kompakt
Weitere News aus dieser Kategorie
2. Juni 2025
Claude wird zur kostenlosen KI-Suchmaschine
Der KI-Chatbot Claude durchsucht ab sofort auch in der kostenlosen Grundversion…
12. Mai 2025
Homeoffice gerät unter Druck
Arbeiten von zu Hause oder im Büro? Wie sieht eine vernünftige Mischung aus…
5. Mai 2025
Praxistipps zur neuen Kleinunternehmerregelung
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Kleinunternehmerregelung. Das…