KI-Schulungen sind jetzt Pflicht: Fragen und Antworten
Die KI-Verordnung der EU, kurz KI-VO, soll für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz sorgen. Die ersten Pflichten gelten seit 2. Februar 2025. Hierzu zählt unter anderem die Schulungspflicht für Beschäftigte. Fragen und Antworten dazu hier.

Für welche Unternehmen und Mitarbeitenden gilt die Fortbildungspflicht gemäß KI-VO? Gibt es Untergrenzen bei Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz oder ähnlichem?
Die allgemeine Fortbildungspflicht für den Einsatz von KI-Systemen ergibt sich insbesondere aus der Pflicht für Unternehmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz. Diese Pflicht folgt unmittelbar aus der europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO), Art. 4, und trifft grundsätzlich alle Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder im Unternehmen nutzen. Dies gilt unabhängig von der Größe oder Mitarbeiteranzahl der Unternehmen.
Sind alle Unternehmen betroffen, deren Mitarbeiter potenziell auf KI-Systeme zugreifen können?
Vorrangiges Ziel der Schaffung von KI-Kompetenz ist es, fundierte Entscheidungen über KI‑Systeme treffen zu können. Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen sind daher nur für solche Mitarbeitergruppen zu treffen, die auch tatsächlich mit KI-Systemen im Berufsalltag interagieren. Inwiefern bereits der potenzielle Zugriff von Mitarbeitern auf KI-Systeme ausreicht, kann mangels eindeutiger Abgrenzungsregelungen noch nicht bestimmt werden. Eine rein private Zugriffsmöglichkeit auf KI-Systeme während der Arbeitszeit, etwa über Smartphones, reicht jedoch nicht aus und führt deshalb auch nicht zu einer Fortbildungspflicht.
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