KI-Schulungen sind jetzt Pflicht: Fragen und Antworten

Die KI-Verordnung der EU, kurz KI-VO, soll für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz sorgen. Die ersten Pflichten gelten seit 2. Februar 2025. Hierzu zählt unter anderem die Schulungspflicht für Beschäftigte. Fragen und Antworten dazu hier.

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Für welche Unternehmen und Mitarbeitenden gilt die Fortbildungspflicht gemäß KI-VO? Gibt es Untergrenzen bei Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz oder ähnlichem?

Die allgemeine Fortbildungspflicht für den Einsatz von KI-Systemen ergibt sich insbesondere aus der Pflicht für Unternehmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz. Diese Pflicht folgt unmittelbar aus der europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO), Art. 4, und trifft grundsätzlich alle Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder im Unternehmen nutzen. Dies gilt unabhängig von der Größe oder Mitarbeiteranzahl der Unternehmen.

Sind alle Unternehmen betroffen, deren Mitarbeiter potenziell auf KI-Systeme zugreifen können?

Vorrangiges Ziel der Schaffung von KI-Kompetenz ist es, fundierte Entscheidungen über KI‑Systeme treffen zu können. Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen sind daher nur für solche Mitarbeitergruppen zu treffen, die auch tatsächlich mit KI-Systemen im Berufsalltag interagieren. Inwiefern bereits der potenzielle Zugriff von Mitarbeitern auf KI-Systeme ausreicht, kann mangels eindeutiger Abgrenzungsregelungen noch nicht bestimmt werden. Eine rein private Zugriffsmöglichkeit auf KI-Systeme während der Arbeitszeit, etwa über Smartphones, reicht jedoch nicht aus und führt deshalb auch nicht zu einer Fortbildungspflicht.

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